Wie in jedem Jahr richten die Lebensmittelkontrolleure in der Vorweihnachtszeit ihr Augenmerk auch auf die Zimtplätzchen, die auf Weihnachtsmärkten, aber auch in Bäckereien, Cafés und anderen Geschäften verkauft werden. Diese werden auf ihren Gehalt an Cumarin untersucht, das in hohen Dosen gesundheitsschädlich sein kann.

Ergebnis der Kontrollen: 37 der 46 genommenen Proben wurden bislang untersucht. Die Backwaren stammten überwiegend aus handwerklicher Herstellung saarländischer Betriebe. Der Grenzwert für Cumarin von 50 mg/kg wurde bei keiner der untersuchten Proben überschritten. Bei insgesamt 17 Proben wurden allerdings Kennzeichnungsmängel festgestellt.

Cumarin, ein Bestandteil von Zimt, kann in höheren Mengen Kopfschmerzen auslösen und sogar die Leber schädigen. Erst bei einer deutlichen Überschreitung des EU-Grenzwertes von 50 mg/kg ist jedoch eine Gesundheitsgefährdung zu befürchten.  Wenn der EU-Grenzwert eingehalten wird, ist bei üblichen täglichen Verzehrsmengen (bis ca. 30 g Zimtsterne und 100 g Lebkuchen) auch bei Kindern keine Gefahr zu befürchten.

Bei Zimt unterscheidet man zwischen Cassia-Zimt, der einen hohen Cumaringehalt (bis 6000 mg/kg) aufweist und Ceylon-Zimt, der nur geringe Mengen an Cumarin enthält. Da Cassia-Zimt billiger ist, wird meist dieser zur Herstellung von zimthaltigen Backwaren verwendet.

Minister Jost rät den Verbraucherinnen und Verbrauchern, beim Backen Ceylon-Zimt zu verwenden. „Bei Ware, die unter der alleinigen Bezeichnung „Zimt“ angeboten wird, handelt es sich in der Regel um Cassia-Zimt. Dieser sollte nur sparsam verwendet werden.“

 

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