HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Mit der neuen in Kraft getretenen Identitätsprüfungsverordnung wird der Anspruch auf ein Basiskonto für Geflüchtete nun endlich verwirklicht. Für die Parlamentarische Geschäftsführerin und integrationspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Petra Berg ist das ein wichtiger Schritt für die Menschen, die sich hier ein neues Leben aufbauen wollen.
Petra Berg, Generalsekretärin der SPD Saar Foto: www.spd-fraktion-saar.de
Petra Berg, Generalsekretärin der SPD Saar
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„Obwohl seit Juni jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht auf ein Konto hat und die Banken damit verpflichtet sind, auch Geflüchteten ein Konto einzurichten, haben sich viele Banken dem verweigert. Das lag daran, dass nach dem Geldwäschegesetz zur Konto-Eröffnung die Ausweispapiere von Geflüchteten bisher nicht ausreichten. Mit der neuen Verordnung müssen alle Banken nun den Ankunftsnachweis bei Asylsuchenden und eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung – also die Duldungsbescheinigung – als Identifikationsdokumente zur Eröffnung eines Kontos anerkennen“, sagt Berg.
„Das Girokonto ist eine Notwendigkeit, vor allem für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das Recht auf ein eigenes Konto bedeutet auch das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit. Vor allem Menschen in schwierigen Lebenssituationen wie Wohnungslose oder eben Geflüchtete, sind auf ein Konto angewiesen. Sie können die Unterstützung erhalten, die sie brauchen und über ihr Geld selbst verfügen. Für Geflüchtete stellt dies eine wichtige Voraussetzung für eine gelungene Integration dar. Dass Banken bisher Kunden ablehnten, weil sie wirtschaftlich nicht interessant genug waren, hat mit der neuen Verordnung nun ein Ende“ erklärt Berg. „Aber auch die Banken profitieren von der neuen Verordnung, denn für sie ist es sicherer und auch einfacher, wenn Auszahlungen über ein Konto ablaufen.“

 

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