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Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) will die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum künftig auch mit dem sogenannten Landarztquotengesetz sichern. Ziel des Gesetzes ist es, einen möglichen Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten in den ländlichen Regionen des Saarlandes zu verhindern und einer Unterversorgung vorzubeugen. 7,8 Prozent der Studienplätze im Fach Medizin sollen vorab an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten ländlichen Regionen im Saarland tätig zu sein. 

„Bereits jetzt steuert das Saarland auf einen beunruhigenden Trend zu, was die Versorgungslage durch niedergelassene Hausärzte angeht. Viele Hausärztinnen und Hausärzte sind über 55 Jahre, so dass heute schon klar ist, dass wir Nachwuchs für die Praxen brauchen“, so Bachmann. Von den rund 665 niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten im Saarland haben fast 38 Prozent das 60. Lebensjahr überschritten. Im vergangenen Jahr sind 23 Hausärztinnen und Hausärzte in Ruhestand gegangen, aber nur 16 neue Anerkennungen erteilt worden. Insgesamt gibt es derzeit nach unseren Informationen über 70 offene Hausarztsitze im Saarland.

Angestrebt wird, mit Beginn des Wintersemesters 2020/2021 die Landarztquote für Bewerberinnen und Bewerber des Studiums der Humanmedizin an der Universität des Saarlandes einzuführen, mit der rund 22 Studienplätze über die Landarztquote gefördert werden können. Damit reagiert die Ministerin mit Blick auf die Zukunft vor allem auf die ungleiche Verteilung der Ärztinnen und Ärzte zwischen Ballungsräumen und ländlichen Regionen. Monika Bachmann sieht darin einen Grund zur Sorge, wenngleich sie weiß: „Einen realen Ärztemangel haben wir in Deutschland nicht. In der Tat sind die Zahlen so hoch wie nie zuvor! Heute sind 390.000 Ärzte aktiv, während es 1990 nur rund 240.000 waren.“

Vergeben werden die Plätze nach Abiturnote, einer einschlägigen Berufsausbildung, Medizinertest und einem strukturierten Auswahlgespräch. Danach verpflichten sich die Studienplatzbewerber, im ländlichen Raum zu arbeiten. Wer es sich nach dem Studium anders überlegt und sich gegen die Arbeit im Saarland entscheidet, muss die Studienkosten in Höhe von 250.000 Euro zurückzahlen. Dies gilt auch, wenn der Student das Studium nicht abschließt oder die fachärztliche Weiterbildung nicht wahrnimmt.

Ergänzt wird das Studienplatzprogramm um weitere Förderprogramme des Landes: „Mit dem Stipendien-Programm für angehende Ärzte wollen wir Medizinstudierende für eine hausärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum motivieren. Wir brauchen die Unterstützung junger Mediziner, um zukünftig eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung zu garantieren.“

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