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Die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann begrüßt das von der Bundesregierung beschlossenen Masernschutzgesetz: „Auch wenn es im Saarland derzeit keine akute Gefahrenlage aufgrund der Erkenntnisse zu Maserninfektionen und der sehr hohen Durchimpfquote  gibt, begrüße ich den Beschluss des Bundeskabinetts zur Einführung einer Impfpflicht.“

Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten und bedarf nicht der Zustimmung durch den Bundesrat. Masern gehören zu den Infektionskrankheiten, die am ansteckendsten sind. Bachmann: „Durch diese bundeseinheitliche Regelung wird über die Ländergrenzen hinweg Klarheit geschaffen. Vor allem für Kinder, die in den Kindergarten oder in die Schule kommen ist es wichtig, beide Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden, erhalten zu haben. Aber auch für Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist ein entsprechender Impfschutz notwendig.“

Personen, die vor 1970 geboren wurden, werden von der Impfpflicht ausgenommen. Der Nachweis beiden der Impfungen kann durch den Impfausweis erbracht werden.

„Wir müssen weiterhin für die Masern-Impfung werben. Daher ist es auch sinnvoll, dass der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro pro Jahr durch den Bund bereitgestellt werden“, so Staatssekretär Stephan Kolling abschließend.

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