Anträge und andere Anliegen sollten vorrangig per Telefon, Telefax oder auf schriftlichem Weg gestellt und vorgebracht werden. Anträge auf Beratungshilfe, Erteilung von Auszügen aus dem Grundbuch und Zeugen- oder Sachverständigenentschädigungen werden nur noch auf schriftlichem Wege bearbeitet.

Aufgrund fachlicher und/oder örtlicher Besonderheiten können Abweichungen von den Handlungsempfehlungen durch die Gerichte oder Staatsanwaltschaften angeordnet werden. Zudem ist mit der Empfehlung keine Aussage verbunden, welche Gerichtsverfahren zukünftig noch öffentlich verhandelt und welche Termine abgesagt werden. Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gewährten Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter in Deutschland entscheiden die Gerichte eigenständig über die Terminierung ihrer Verfahren.

Justizstaatssekretär Roland Theis: „Das Coronavirus trifft unsere Gesellschaft und damit auch die Justiz in einer nie dagewesenen Weise. Durch die nun ergriffenen Maßnahmen sorgen wir dafür, dass die wesentlichen Grundfunktionen der Justiz auch in der Krise sichergestellt sind. Um dieses Ziel dauerhaft zu erreichen, sollte auch auf nicht dringend erforderliche Gänge zu Behörden oder Gerichten verzichtet werden. Ich appelliere daher an die Solidarität aller Saarländerinnen und Saarländer in dieser außergewöhnlichen Situation. Mein Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen für ihren vorbildlichen Einsatz in schwierigen Zeiten!“

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