Symbolbild

Die aktuellen Entwicklungen in Hinblick auf die Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) bedeuten für die Saarländische Justiz eine große Herausforderung. Ziel der staatlichen Bemühungen ist es weiterhin, die Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus zu verringern. Dies bedeutet für die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Saarland, dass ihre Erreichbarkeit für den Publikumsverkehr eingeschränkt werden muss.

Das Ministerium der Justiz des Saarlandes hat in Abstimmung mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften eine Handlungsempfehlung zur Regelung des Zutritts zu den Gebäuden der Gerichte und Staatsanwaltschaft erlassen. Vorrangiges Ziel ist es, den Zugang zu den Gebäuden auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren, die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen aber zu wahren.

Die Richter/innen entscheiden über eine eventuelle Sitzungsaufhebung im Rahmen ihrer richterlichen Unabhängigkeit und gehen sehr verantwortungsvoll mit der Epidemie um. Aufschiebbare Sitzungen werden aufgehoben. Eilsachen, Haftsachen und Fortsetzungstermine finden statt, ebenso die Ermittlungsrichtertätigkeit.

Das Ministerium der Justiz hat angeordnet, dass sich die Eingangskontrollen der Justizwachtmeister darauf konzentrieren, an jedem Standort die Sicherheit im – reduzierten – Sitzungsdienst zu gewährleisten sowie eine Sichtkontrolle beim Einlass von Personen auf Erkrankungssymptome vorzunehmen.

Insbesondere von persönlichen Vorsprachen soll nach Möglichkeit abgesehen werden. Die Gerichte oder Staatsanwaltschaften sind nur in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten aufzusuchen. In Zweifelsfällen sollte vorher telefonisch abgeklärt werden, ob eine persönliche Kontaktaufnahme erforderlich ist und welche Unterlagen benötigt werden.

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