Unterzeichner sind neben den Gesundheitsbehörden, den Krankenkassen und dem Eurodistrikt SaarMoselle und die beteiligten Krankenhäuser. Auf französischer Seite das Centre Hospitalier Intercommunal Unisanté de Forbach-Saint Avold, das Centre Hospitalier de Sarreguemines und das Freyming Merlebach Hospital, und die deutschen Krankenhäuser Klinikum Saarbrücken sowie die SHG-Kliniken Völklingen.

Auf deutscher Seite sind die Gemeinden des Regionalverbandes Saarbrücken sowie die beiden Gemeinden des Saarpfalzkreises Gersheim und Mandelbachtal betroffen. Auf französischer Seite wird der Umfang des Abkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit den Gemeinden der Ostmosel GHT (Groupement hospitalier territorial 9) entsprechen, die Forbach und Sarreguemines integrieren. Vorgesehen ist die Einrichtung eines Begleitausschusses, den die beteiligten Einrichtungen einsetzen.

„Nach den ersten zwei Jahren werden wir die Vereinbarung evaluieren, auch ob eine Erweiterung auf neue Schwerpunkte der medizinischen Versorgung erfolgen sollte. Dabei wird stets ein entsprechender Bedarf in der Gesundheitsversorgung auf dem betroffenen Gebiet den Ausgangspunkt bilden“, so Ministerin Monika Bachmann und Staatssekretär Stephan Kolling abschließend.

 

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein