Symbolbild

Seit vier Jahren wurde die Vereinbarung MOSAR ausgearbeitet: „Was lange währt, wird endlich gut“, kommentierte die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann die Vertragsunterzeichnung. Nach zehnmonatiger gemeinsamer Arbeit zwischen französischen und deutschen Partnern in Frankreich und dem Saarland wurde MOSAR am heutigen 12. Juni 2019 unterzeichnet.

Bachmann: „Die Unterzeichnung dieser Vereinbarung ist ein weiterer Meilenstein im Rahmen der Frankreichstrategie des Saarlandes. Dadurch wird den Bewohnern des betreffenden Grenzraums ein Zugang zu einer wohnortnahen und qualitativ guten spezifischen und bedarfsgerechten Versorgung ermöglicht. Darüber hinaus soll der Bevölkerung eine durchgehende Gesundheitsversorgung garantiert und eine schnellstmögliche notfallmedizinische Versorgung gewährleistet werden. Ebenso soll auch die gegenseitige Mitnutzung der vorhandenen Kenntnisse und Praktiken gefördert werden.“

Das Rahmenabkommen zwischen Frankreich und Deutschland über die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen aus dem Jahr 2005 ermöglichte die Ausarbeitung und den Abschluss von Vereinbarungen über die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zwischen Staaten und zwischen Institutionen. MOSAR ist ein Entwurf eines solchen Übereinkommens. Es wird die Behandlung  kardiologischer und neurochirurgischer Notfälle abdecken. Weiter ist  in Planung Fälle in der Neonatologie, Nuklearmedizin und Rehabilitation aufzunehmen.

Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart vom Bundesministerium für Gesundheit: „Nach einem Herzinfarkt sollte es keine Rolle spielen, ob das nächste Herzzentrum in Deutschland oder Frankreich steht – entscheidend ist, dass der Patient optimal behandelt wird. Mit der MOSAR Vereinbarung verbessern Deutschland und Frankreich den wohnortnahen Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung. So wird Europa für die Menschen im Alltag erfahrbar.“

Als erste konkrete Zusammenarbeit werden die Behandlung von Patientinnen und Patienten in der Kardiologie und Neurochirurgie sowie die Versorgung polytraumatisierter Patienten vereinbart.„Die Bürgerinnen und Bürger sollen in den genannten Grenzgemeinden die Möglichkeit haben, ganz bestimmte und festgelegte Gesundheitsleistungen auch im Nachbarland im Krankenhaus in Anspruch nehmen zu können, ohne vorab eine Genehmigung bei ihrer Krankenkasse einholen zu müssen. Auch die Abrechnung der Leistung erfolgt auf einfachem Weg grenzüberschreitend zwischen Krankenhaus und Krankenkasse unmittelbar“, erläutert Bachmann.

Weiterlesen auf Seite 2

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein