„Die Verordnung dient der Schaffung von Rechtsklarheit für Gastwirte, die Besucher von Gaststätten und Biergärten sowie die betroffene Nachbarschaft“, erklärt der Minister. Das Umweltministerium hält die Lockerung in diesem begrenzten Zeitraum für vertretbar. Jost: „Die Erfahrungen der Vergangenheit bestätigen uns in der Auffassung, dass es hier in der Regel ein einvernehmliches Miteinander von Fußballfans und Anwohnern gibt.“

Für Großveranstaltungen mit Fernsehübertragungen auf Großbildleinwänden, so genannte Public Viewing-Veranstaltungen, gilt diese Verordnung nicht. Public Viewing wird in einer Bundesverordnung geregelt, die sich derzeit noch im Verordnungsgebungsverfahren auf Bundesebene befindet.

Die saarländische Lärmschutzverordnung tritt am 14. Juni in Kraft und verliert ihre Gültigkeit mit Ablauf des 16. Juli, spätestens aber einen Tag nach Beendigung der Fußball-WM.

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