Darüber hinaus hat der Ministerrat die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie dahingehend angepasst, dass Demonstrationen unter Berücksichtigung von Auflagen zum Infektionsschutz ermöglicht werden können.

Commerçon: „Der Widerspruch gehört zur Demokratie. Die Politik ist nicht unfehlbar, wir Politiker sind nicht Erwählte, sondern Gewählte. Das gilt auch jetzt. Auch mir schlagen zur Zeit zwei Herzen in der Brust – der Wunsch, nach umfassendem Schutz der Menschen aber auch die Einsicht in die Notwendigkeit und Unverzichtbarkeit einer lebendigen Demokratie. Deshalb ist es gut, dass die Landesregierung die  Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie so anpasst, dass Demonstrationen unter strengen Schutzauflagen wieder möglich sind.

Aber auch das Parlament ist jetzt gefragt, um Wege zu finden, die Grundrechtsschutz und Infektionsschutz miteinander in Einklang bringen. Auch im Hinblick auf die Hinweise des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Prof. Rixecker, werden wir in den kommenden Wochen einzelne Maßnahmen vor dem Hintergrund ihrer Sinnhaftigkeit und des sich verändernden Infektionsgeschehens neu bewerten müssen.“

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1 Kommentar

  1. Mich stört nur, dass kein Bußgeld beim nicht Tragen der Maske vorgesehen ist. 145 € wie in Luxemburg finde ich gut. Zeit war ja genug, sich einfache Masken zu beschaffen.

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