Auch das Personal von den wieder geöffneten Geschäften ist dazu verpflichtet Masken zu tragen, sofern keine gesundheitlichen, arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen oder keine anderen gleichwertigen Infektionsschutzmaßnahmen gewährleistet werden. Arbeitgeber und Betreiber müssen dabei Schutzmasken zur Verfügung stellen und dafür Sorge tragen, dass Kunden in ihren Ladenlokalen Masken tragen.

Die Regelung in den Schulen wird separat nach Abstimmung mit der Kultusministerkonferenz erfolgen, da Schulen nicht als öffentlicher Raum gelten und demnach zunächst nicht betroffen sind.  Auf dem Schulweg sollten die Masken allerdings getragen werden.

Dennoch ist es wichtig, dass die geltenden Hygieneregeln nicht vernachlässigt werden. Sie bieten weiterhin den effektivsten Schutz gegen die Verbreitung des Coronavirus. „Bitte halten sie, auch wenn sie eine Maske tragen, stets den Mindestabstand von zwei Metern zueinander ein. Waschen Sie sich regelmäßig sowie gründlich die Hände und halten sie sich an die korrekte Hust- und Niesetikette“, appelliert Monika Bachmann.

Zu den gestrigen Beschlüssen der Landesregierung erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ulrich Commerçon: „Es ist richtig, dass die Landesregierung aus ihrer dringenden Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nun eine Verpflichtung gemacht hat. Je mehr Menschen Alltagsmasken tragen, desto höher ist der Schutz für Risikogruppen. Damit ist der verpflichtende Mund-Nasen-Schutz eine geeignete und verhältnismäßige Maßnahme, um das Infektionsgeschehen auch vor dem Hintergrund der anstehenden Lockerungen im Blick zu halten. Es ist auch gut, dass der Beschluss gemeinsam mit weiteren Bundesländern getroffen wurde, um einen bundesweiten Flickenteppich zu vermeiden. Damit beweist die Landesregierung erneut ihre Handlungsfähigkeit in der Krise.”

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1 Kommentar

  1. Mich stört nur, dass kein Bußgeld beim nicht Tragen der Maske vorgesehen ist. 145 € wie in Luxemburg finde ich gut. Zeit war ja genug, sich einfache Masken zu beschaffen.

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