Der Erfolg der Konsolidierungsmaßnahmen auf dem Weg zur Einhaltung der Schuldenbremse drückt sich in den Zahlen der neuen Planung deutlich aus: Im Jahr 2019 tilgt das Saarland planmäßig seine Schulden. Das strukturelle Defizit, welches im Jahr 2010 noch rund 1,25 Mrd. Euro betrug, wird im Jahr 2020 gemäß beschlossenem Haushaltsplan vollständig abgebaut sein.

Deshalb mahnte der Finanzminister an: „Kernanliegen der saarländischen Haushaltspolitik 2019-2023 muss es sein, den Erhalt der Sanierungshilfen dauerhaft durch eine zurückhaltende und umsichtige Ausgabenpolitik zu sichern.“

Angesichts der Konsolidierungsnotwendigkeiten müsse man frühzeitig Vorkehrungen ergreifen, um die entstandenen globalen Minderausgaben für die Jahre 2021 bis 2023 aufzulösen. Dazu plane man, zeitnah gemeinsam mit den Ressorts Wege zu erarbeiten, wie Aufgaben effizienter und ggf. unter Nutzung der Digitalisierung erledigt werden können. „Die kommenden Jahre erfordern einen intelligenten Einsatz der knappen Haushaltsmittel. Es werden keine Zeiten für Denkfaule“, so Strobel abschließend.

Die vollständige Auszahlung der Sanierungshilfen in Höhe von 400 Mio. Euro jährlich ist durch ein entsprechendes Bundesgesetz an die Bedingung geknüpft, dass einerseits die Vorgaben des Artikels 109 Abs. 3 GG eingehalten werden und das Land darüber hinaus den in §2 Abs. 2 Sanierungshilfengesetz spezifizierten Tilgungsverpflichtungen nachkommt. Ab dem Jahr 2020 ist demnach im Zwei-Jahres-Zeitraum eine haushaltsmäßige Tilgung in Höhe von mindestens 50 Mio. Euro (ein Achtel der gewährten Sanierungshilfen) zu leisten. 

Weiterlesen auf Seite 3

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein