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Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen, das am 16.12.2016 vom Bundesrat verabschiedet worden ist, wurde der Weg für eine Erhöhung mehrerer steuerlicher Freibeträge und des Kindergeldes sowie dem Abbau der kalten Progression in den Jahren 2017 und 2018 frei gemacht. Von der Erhöhung des Grundfreibetrages und dem Abbau der kalten Progression wird jeder Steuerbürger profitieren.

Finanzminister Stephan Toscani begrüßt die ergriffenen steuerlichen Maßnahmen und insbesondere die Erhöhung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes. Im Einzelnen werden der Kinderfreibetrag je Elternteil von 2.304 € auf 2.358 € in 2017 und auf 2.394 € in 2018 sowie das Kindergeld in 2017 und 2018 jeweils um 2 € pro Kind angehoben. Das Kindergeld 2017 beträgt für das erste und zweite Kind somit 192 €, für das dritte Kind 198 € und für das vierte und jedes weitere Kind 223 €. Familien mit geringem Einkommen erhalten zudem einen Kinderzuschlag, der in 2017 auf 170 € ansteigt.
Der Grundfreibetrag, also der Freibetrag bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt, wird in 2017 um 168 € auf 8.820 € angehoben. Eine weitere Anhebung auf 9.000 € für 2018 wurde ebenfalls beschlossen. Hieran anknüpfend wird auch der Höchstbetrag für steuermindernd zu berücksichtigende Unterhaltsleistungen entsprechend dem Grundfreibetrag angepasst.
Als einen weiteren Schritt zum Abbau der kalten Progression werden die Tarifeckwerte in 2017 in Höhe der Inflationsrate verschoben. Damit werden Arbeitnehmer bei Lohnerhöhungen ein Stück weit entlastet.
Durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität wird der Aufbau der Infrastruktur für Ladeeinrichtungen lohnsteuerlich durch großzügige Steuerbefreiungen flankiert.
So können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern betriebliche Ladeeinrichtungen zum Aufladen privater Elektrofahrzeuge zur Verfügung stellen, ohne dass dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt. Minister Stephan Toscani sieht hierin einen wichtigen Anreiz, vermehrt Elektrofahrzeuge anzuschaffen.
 
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