HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
HOMBURG1 | Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis

Neue Förderrichtlinien und ein Sonderprogramm für den Neubau und die Sanierung von Wohnungen für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf stellte Finanzminister Stephan Toscani am Mittwoch (25.01.2017) im Rahmen einer Pressekonferenz vor. „Künftig wird sozialer Wohnungsbau und Eigentumsaufbau im gesamten Land gefördert. Die bisherigen Fördersätze in der Darlehensförderung heben wir an, gleichzeitig senken wir den Zinssatz der Darlehen. Im Rahmen eines Sonderprogramms für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf gewähren wir noch einmal höhere Förderbeträge und führen gleichzeitig erstmals Tilgungszuschüsse ein“, erläuterte Finanzminister Stephan Toscani.

Stephan Toscani weiter: „Im Gegensatz zu manchen Regionen in Deutschland gibt es im Saarland keine Wohnungsnot, aber einen überalterten Wohnungsbestand und Leerstand, dem wir durch Förderung von Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen  sowie durch Neubauten entgegenwirken. Dies gilt insbesondere für die Städte entlang der Saarschiene. Deshalb hat das Land nun seine Förderbedingungen deutlich verbessert.“

Das Land fördert die Bildung von Wohneigentum insbesondere aber auch den Mietwohnungsbau, um den Bestand der Wohnungen mit Sozialbindung zu erhöhen. Fördervoraussetzungen beim Mietwohnungsbau ist die Bereitschaft Belegungsbindungen für eine gewisse Zeit (i.d.R. 10 Jahre) einzugehen, sowie eine in der Höhe gedeckelte Eingangsmiete. Beim Wohneigentum gibt es eine Einkommensgrenze, sowie die Verpflichtung die Wohnung selbst zu bewohnen.

Dies sind die wesentlichen Änderungen:

1. Mietwohnungsbau

Bisher war die Förderung von günstigem Wohnraum auf wenige Sondergebiete im Land beschränkt, beispielsweise auf städtebauliche Sanierungsgebiete oder Bereiche, die durch das Programm „Soziale Stadt“ gefördert wurden. Zukünftig ist grundsätzlich eine Förderung im gesamten Landesgebiet möglich. Projekten im Bereich der Städte („Oberzentrum“/„Mittelzentren“) wird oberste Priorität eingeräumt. Dann folgen Maßnahmen in den Hauptorten der ländlichen Gemeinden („Grundzentren“) und dann in den übrigen Gemeindebezirken. Minister Stephan Toscani: „Wir erhöhen die Reichweite des Programms damit ganz erheblich. Wohnungsbau darf nicht scheitern, nur weil das Grundstück im falschen Straßenzug der gleichen Stadt liegt.“

Grundsätzlich bleibt das Land bei der bisherigen Förderung über vergünstigte Kredite, die durch die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) vergeben werden. Die bisherigen Fördersätze der Darlehen pro m² Wohnfläche werden aber erhöht. Bei Neubauten bedeutet dies eine Erhöhung der Fördersätze von 500 auf 600 Euro/m² Wohnfläche, beim Umbau von anderen Nutzungen zu Wohnraum von 400 auf 500 Euro/m² Wohnfläche. Bei Wohnungsmodernisierung können über das Land 80 Prozent der Kosten bis maximal 50.000 Euro/Wohnung, bei barrierefreier Herrichtung sogar bis zu 65.000 Euro/Wohnung, finanziert werden. Außerdem werden die Zinssätze deutlich gesenkt. Betrug der Zinssatz im früheren Programm noch 1,9 Prozent p.a., so wird er jetzt je nach Ausgestaltung und Laufzeit zwischen 0,2 Prozent und 0,7 Prozent p.a. für das nachrangige Darlehen liegen. „Wir tragen damit gestiegenen Baukosten und den derzeit niedrigen Zinsen Rechnung. Es ist wichtig, die Förderung attraktiver zu machen“, so Stephan Toscani.

Um Bereiche mit einem erhöhten Wohnungsbedarf besonders zu fördern, wird ein Sonderprogramm aufgelegt. Mietwohnungsbau in Saarbrücken und den Städten entlang der großen Siedlungsachse im Land (Merzig, Dillingen, Saarlouis, Völklingen, St. Ingbert, Homburg, Neunkirchen und St. Wendel) wird dabei ein noch höherer Fördersatz (1.000 Euro/m² statt 600, Umbau 900 statt 500 Euro/m²) gewährt, wenn die Bauherrn eine Belegungsbindung über 15 Jahre eingehen. Außerdem kann ein Tilgungszuschuss von 25 Prozent der Darlehenssumme gewährt werden, wenn eine Belegungsbindung von 20 Jahren eingegangen wird. Stephan Toscani: „Der Tilgungszuschuss ist ein neues Instrument, das wir erstmalig einsetzen. Damit setzen wir einen Extraanreiz gerade in den Ballungsräumen.“

2.Wohneigentum

Auch beim Wohneigentum wurde die Regelung mit den Sondergebieten aufgehoben. Auch hier ist es künftig möglich, in der gesamten Fläche des Landes zu fördern. Die Darlehenshöhen wurden ebenfalls angepasst (Neubau von 500-600 Euro/m², Umnutzung von 400-500 Euro/m²).

Das Sonderprogramm umfasst beim selbstgenutzten Wohneigentum eine größere Gebietsfläche. Hier werden Vorhaben gefördert, die in der sog. Kern- oder Randzone des Verdichtungsraumes liegen, insbesondere im Einzugsgebiet von Saarbrücken. Diese Bereiche umfassen grob betrachtet den Regionalverband Saarbrücken, sowie die Bereiche von Dillingen und Saarlouis über Teile der Stadt Lebach bis Ottweiler und Homburg sowie St. Ingbert, jeweils mit Teilen des Umlands. Außerdem kann in Grenzgemeinden mit positiver Bevölkerungsprognose gefördert werden. Hier werden Neubaumaßnahmen mit Darlehen von 800 Euro/m² und Umbau zu Wohnraum mit 700 Euro/m² gefördert. Familien mit 1 oder 2 Kindern können darüber hinaus einen Tilgungszuschuss von 10 Prozent der Darlehenssumme erhalten, kinderreiche Familien 15 Prozent der Darlehenssumme. „Damit stärkt die Landesregierung die Wohneigentumsbildung von Familien. Das Saarland ist das Land mit der höchsten Wohneigentumsdichte und soll es auch bleiben“, so Finanzminister Stephan Toscani.

Die Änderungen sollen im April 2017 in Kraft treten.

Welche Orte genau in welche Kategorie fallen, kann in den Anlagen 3, 4, 5 und 6 des Landesentwicklungsplans „Siedlung“ (LEP) eingesehen werden (http://www.saarland.de/dokumente/thema_bauen_und_wohnen/LEP_Siedlung_2006.pdf ) Weiterhin soll ein Programm für „Wohnen im Alter“ aufgelegt werden, das derzeit noch in haushaltsrechtlichen Abstimmungen ist.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein