Die EU-Kommission hat am Dienstag (12.04.2016) Pläne vorgestellt, um Großunternehmen die bisher noch legale Vermeidung von Steuerzahlungen durch grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen zu erschweren.
Finanzminister Stephan Toscani: „Der Trick ist, dass Großunternehmen Tochterfirmen in Steueroasen nutzen, die im Prinzip selbst keinen Umsatz machen. Dabei verlagern sie auf diese ihre Gewinne aus anderen EU-Staaten. Deshalb begrüße ich ausdrücklich die heute vorgestellten EU-Pläne zur Offenlegungspflicht dieser grenzüberschreitenden Steuervermeidungs-Aktivitäten von Großkonzernen.“
Minister Stephan Toscani erklärte: „Multinationale Konzerne müssen künftig ihre Gewinne und Steuerzahlungen offenlegen und zwar nach Ländern aufgeschlüsselt in EU-Staaten und in Steueroasen außerhalb Europas. Bei der Gewinnverlagerung von Großkonzernen in Steueroasen handelt es sich – wie bei den jetzt aktuellen „Panama-Papers“ auch – um internationale Steuerflucht auf Kosten nationaler Einnahmebasis. Die heute vorgestellte Initiative ist die richtige Reaktion auf die „Lux-Leaks“-Affäre von Ende 2014 und auf die aktuellen Enthüllungen der „Panama-Papers“. Wir sind uns einig im Kampf gegen den internationalen Steuerbetrug und unfaire Steuergestaltungen. Internationale Steuerflucht ist ungerecht gegenüber den ehrlichen Steuerpflichtigen. Steuerflucht und Steuerhinterziehung führen dazu, dass dem Gemeinwohl notwendige Mittel für Zukunftsinvestitionen fehlen.“
Von den Konzernen müssten neben Steuer- und Gewinnangaben unter anderem auch Umsatz und Zahl der Beschäftigten im jeweiligen Land veröffentlicht werden. Ein Abgleich dieser Kennzahlen erleichtert es festzustellen, ob die versteuerten Gewinne tatsächlich in dem betreffenden Land erwirtschaftet oder dorthin verschoben wurden. Betroffen von der Offenlegungspflicht sind rund 6000 Großunternehmen mit einem Jahresumsatz ab 750 Millionen Euro.
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