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Am Donnerstag (15.12.2016) wird der Bundestag das Gesetz zum Schutz digitaler Grundaufzeichnungen vor Manipulationen verabschieden. Am Freitag muss dann noch der Bundesrat zustimmen. Durch dieses Gesetz wird künftig Steuerhinterziehung durch die Manipulation von elektronischen Registrierkassen deutlich erschwert.

Finanzminister Stephan Toscani dazu am Mittwoch (14.12.2016): „Durch manipulierte Kassen entgehen dem Staat jährlich Einnahmen in Milliardenhöhe. Für das Saarland geht es um einen Betrag in Höhe von bis zu 60 Mio. Euro pro Jahr, der in anderen Bereichen wie Bildung oder Infrastruktur fehlt. Bereits seit 2014 fordere ich daher die gesetzliche Einführung einer technologieoffenen, manipulationssicheren Software für elektronische Kassen. So begrüße ich, dass der Bundestag dieses Gesetz nun beschließen wird.“
Finanzminister Stephan Toscani erinnerte in diesem Zusammenhang an die Verurteilung von zwei Saarbrücker Wirten wegen Steuerhinterziehung. Hier ging es unter anderem auch um Hinterziehung von Steuern in Millionenhöhe durch manipulierte Registrierkassen.
Das neue Gesetz sieht vor, dass Kassennutzer verpflichtet werden, zukünftig nur noch Software zu verwenden, die vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) zertifiziert wurde. Durch die technologieoffene Zertifizierung soll sichergestellt werden, dass Buchungen nicht mehr nachträglich manipuliert werden können.
Finanzminister Stephan Toscani: „Es wird jedoch auch in Zukunft für die Unternehmen keine Verpflichtung geben, sich eine elektronische Registrierkasse anzuschaffen. Wer aber die Vorteile einer elektronischen Kasse nutzt, muss zukünftig auch ein technisches System verwenden, das alle Geschäftsvorfälle manipulationssicher elektronisch speichert.“ Im Gesetz ist eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro vorgesehen, wenn die geforderten Sicherheitsvorkehrungen nicht angewendet werden.
Das neue Gesetz tritt am 01. Januar 2020 in Kraft und wird dann auch grundsätzlich eine Belegausgabepflicht an die Kunden vorsehen. Stephan Toscani erklärte: „Die Rechte der Finanzverwaltung werden zudem bereits ab dem 01.01.2018 dadurch gestärkt, dass die Registrierkassen von Finanzbeamten unangemeldet kontrolliert werden können.“
„Das Gesetz wird den Unternehmen in Zukunft Steuerbetrug deutlich schwerer machen und es wird die Wettbewerbsnachteile der Steuerehrlichen beseitigen“, so Stephan Toscani abschließend.
Hintergrund:
Der Steuerbetrug durch Kassenmanipulationen betrifft hauptsächlich die Steuerarten Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer, deren Aufkommen Bund, Ländern und Kommunen gemeinschaftlich zusteht.

 

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