„Wir haben einen Erlass an die Finanzämter (Katastrophenerlass) bekanntgegeben, der es ermöglicht, den
durch die von dem Unwetter im Mai und Juni diesen Jahres unmittelbar betroffenen Bürgerinnen und Bürgern umfangreiche Steuererleichterungen zu gewähren“, teilte Finanzminister Stephan Toscani am Donnerstag (16.06.2016) mit. „Die Betroffenen können zum Beispiel für eine Übergangszeit Zahlungserleichterungen wie Steuerstundungen – in der Regel ohne Zinsen – oder einstweilige Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen – ohne Erhebung weiterer Säumniszuschläge – beantragen“, erklärte Stephan Toscani.
Daneben sind auch im Steuerfestsetzungsverfahren weitere Hilfsmaßnahmen vorgesehen, zum Beispiel die Anpassung von Steuervorauszahlungen, die Gewährung von Sonderabschreibungen, die Bildung von Rücklagen, die Steuerfreistellungen von Unterstützungsleistungen durch Arbeitgeber, Billigkeitsmaßnahmen beim Verlust von Buchführungsunterlagen sowie Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit der Wiederbeschaffungskosten existenziell notwendiger Gegenstände oder zur Beseitigung von Schäden an der eigengenutzten Wohnung.
Finanzminister Stephan Toscani: „Mit diesen unbürokratischen Maßnahmen hilft die saarländische Steuerverwaltung den Unwetter- und Hochwasseropfern im Saarland. Betroffene sollten sich bei Bedarf mit dem für sie örtlich zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen, damit schnellstmöglich von den angebotenen Hilfsmaßnahmen profitiert werden kann.“
Der Erlass, der die Billigkeitsregelungen im Einzelnen enthält, liegt in den Finanzämtern bereit oder kann bei der Pressestelle des Ministeriums für Finanzen und Europa unter: presse@finanzen.saarland.de angefordert werden.
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