Zum 01. Januar 2017 wurde die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ mit dem Ziel gegründet, ein Hilfesystem für Menschen zu errichten, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben.

Die Stiftung hat eine Laufzeit von 5 Jahren und endet somit zum 31. Dezember 2021. Die Anmeldefrist zur Erlangung von Fördermitteln war ursprünglich auf 3 Jahre befristet und wäre damit am 31. Dezember 2019 abgelaufen.

Weitergehende Informationen erhalten Sie bei Landesamt für Soziales unter https://www.saarland.de/stiftung-anerkennung-hilfe.htm oder. 0681/99782428

 

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