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Am Donnerstag (26.09.2019) hat der Finanzausschuss des Bundesrates über das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz beraten.

„Dieses Gesetz ist ein positiver Schritt in die richtige Richtung. Es war mir schon immer ein wichtiges Anliegen, die Unternehmen von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Es freut mich, dass die Impulse des Saarlandes nun an dieser Stelle aufgegriffen werden“, zeigte sich Finanzminister Peter Strobel zufrieden. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Anhebung der Kleinunternehmergrenze wurde durch das Saarland bereits im Jahressteuergesetz gefordert.

Derzeit wird die Umsatzsteuer von inländischen Unternehmern, deren Jahresumsatz 17.500€ nicht übersteigt, nicht erhoben. Auch Steuererklärungspflichten fallen weitgehend weg. Durch diese Gesetzesinitiative zeigt das Saarland, dass die Anhebung der Umsatzgrenze auf 22.000 €. im Hinblick auf die allgemeine Preisentwicklung erforderlich ist. Nur so kann der Sinn der Vorschrift, die effektive Förderung und Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen, erhalten werden.

„Zudem ist es positiv zu bewerten, dass ein weiterer Bürokratieabbau für das Vorhalten von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke vorgesehen ist. Für diese Erleichterung hat sich das Saarland ebenfalls schon an anderer Stelle ausgesprochen“, sagte Finanzminister Peter Strobel. Nach bisherigen Regelungen musste ein Unternehmen, das ein neues Datenverarbeitungssystem eingeführt hat, für Zwecke der steuerlichen Prüfung das Altsystem über die gesamte Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren vorhalten.

Im Falle des Wechsels eines Datenverarbeitungssystems ist es nach der geplanten Neuregelung nunmehr ausreichend, wenn der Steuerpflichtige nach Ablauf einer kürzeren Frist die Daten ausschließlich auf einem maschinell lesbaren und maschinell auswertbaren Datenträger vorhält. Die Kosten für die Aufbewahrung und die Probleme bei der Bedienung von Altsystemen fallen weg.

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