Polizei:

1.     In den nächsten drei Jahren, beginnend ab 2020, werden zusätzlich 100 Kommissaranwärterinnen und -anwärter für die Vollzugspolizei eingestellt. Der Personalbestand wird sich gegenüber den bisherigen Planungen sukzessive um 100 voll einsatzfähige Kräfte erhöhen.
2.     Da es keinen Nachtragshaushalt geben wird, werden die für das Haushaltsjahr 2020 benötigten zusätzlichen Anwärterstellen durch Nutzung einer besonderen Bestimmung im Haushaltsgesetz (§10 Abs. 5 Satz 2) mit Einwilligung des Ministeriums für Finanzen und Europa abgebildet. Hier wird die Regelung des Haushaltsgesetzes genutzt, dass Planstellen mit mehreren Anwärtern und Referendaren besetzt werden dürfen, wenn deren Bezüge insgesamt den Personalaufwand der in Anspruch genommenen Planstellen nicht überschreiten.
3.     Ab dem Haushaltsjahr 2021 wird die Zahl der Anwärterstellen im Haushaltsplan entsprechend angepasst.
4.     In diesen drei Jahren werden somit zusammen 100 mehr Einstellungen getätigt, um die Ruhestandseintritte und sonstigen Abgänge in den Jahren ab 2023 zu kompensieren.
Im Detail: Im Jahr 2020 anstelle von 125 dann 150 Kommissaranwärterinnen und –anwärter (plus 25) im Jahr 2021 140 anstelle von 90 (plus 50) und im Jahr 2022 dann 130 anstelle von 105 (plus 25), die notwendig wären, um die zukünftigen Altersabgänge und sonstigen Abgänge auffangen zu können.
5.     Ab dem Haushaltsjahr 2024 – also nach der dreieinhalbjährigen Ausbildung – werden die 100 zusätzlichen Einstellungen im Stellenplan mit 100 zusätzlichen Planstellen sukzessive abgebildet.
6.     Es ist beabsichtigt, die Gegenfinanzierung für die Mehrausgaben für die zusätzlichen Anwärterstellen im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von rund 100.000 Euro vom MIBS tragen zu lassen. Die Erhöhung der Personalausgaben ab 2021 für die zusätzlichen Anwärterstellen infolge der zusätzlichen Einstellungen soll in der mittelfristigen Finanzplanung durch eine Erhöhung der allgemeinen Globalen Minderausgabe im Einzelplan 21 des Haushaltsplans abgebildet werden.

Abschließend stellte Finanzminister Peter Strobel fest: „Die öffentliche Diskussion der letzten Wochen hat allen politisch Verantwortlichen und der Öffentlichkeit die tatsächliche Haushaltslage nochmal vor Augen geführt: Trotz der Besserstellung durch den Bund-Länder-Finanzausgleich ab 2020 müssen wir uns auch künftig an die Sparvorgaben halten. Nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch finanzierbar. Was wir jetzt beschließen, vermindert unsere künftigen Handlungsspielräume. Daher können Mehrausgaben nicht einfach so durchgewinkt werden, sondern müssen das Ergebnis einer klaren politischen Schwerpunktsetzung sein.“

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