Symbolbild

Finanzminister Peter Strobel hat sowohl dem Bildungsministerium (MBK) als auch dem Innenministerium (MIBS) Lösungswege zur Finanzierung von zusätzlichen Lehrern und Polizisten aufgezeigt. Damit wird der von Ministerpräsident Tobias Hans in Aussicht gestellten Aufstockung des Personals Rechnung getragen.

„Im Finanzministerium haben wir für den Bildungs- und Polizeibereich Bewirtschaftungsmöglichkeiten zur Personalaufstockung erarbeitet, die ohne einen Nachtragshaushalt auskommen. Damit steht der geltende Doppelhaushalt nicht nur für Planungssicherheit, sondern ist flexibel genug, durch Umschichtungen unter Beachtung der Verschuldungsregeln auf die aktuelle Situation zu reagieren“, erklärte Finanzminister Peter Strobel und ergänzte: „Der Verzicht auf einen Nachtragshaushalt ist auch Ausdruck des Respekts vor dem Landtag, der bewusst einen Doppelhaushalt verabschiedet hat.“

Mit Blick auf die zurückliegende Diskussion erläuterte Peter Strobel: „Als Finanzminister trage ich Verantwortung für den Gesamthaushalt. Deshalb habe ich in den vergangenen Wochen einerseits auf Ausgabendisziplin gepocht und insbesondere Mehrausgaben kritisch hinterfragt, andererseits bin ich auch gerne konstruktiver Ratgeber bei Fragen der haushaltsrechtlichen Umsetzung neuer Schwerpunktsetzungen der Landesregierung. Dabei werden von mir alle Ressorts auf Basis des Koalitionsvertrages gleich behandelt.“

In Absprache mit Ministerpräsident Tobias Hans wurden in den vergangenen Wochen im Finanzministerium vorab Lösungswege erörtert, die im Rahmen der geringen Haushaltsspielräume möglich wären.

Lehrer:

Als Kompensation für die Verlagerung von Lehrerstunden aus dem Bereich der FGTS-Nachmittagsbetreuung zur Qualitätsverbesserung in den allgemeinbildenden Teil der Schulen wird vereinbart:
1. Den Trägern der FGTS-Betreuung werden die Kosten für eine Nachmittagsbetreuung auf dem bisherigen Niveau und mit der bisherigen Qualität durch den Landeshaushalt erstattet. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass die zum Einsatz gebrachten Nachmittagsbetreuer entweder als Lehrer ausgebildet sind oder eine gleichwertige, ggf. noch festzustellende Ausbildung nachweisen können.
2. Zusätzlich erhält das MBK die Erlaubnis, 6 Vollzeitäquivalente durch befristete Einstellungen zu ergänzen.
3. Hierfür beantragt das MBK zunächst für das Schuljahr 2019/2020 überplanmäßige Ausgaben in seinem Einzelplan. Zur Gegenfinanzierung werden Minderausgaben bei den Zinsen zur Verfügung gestellt, die sich aufgrund der Zinsentwicklung ergeben.
4. Die 5-stündige Nachmittagsbetreuung an der FGTS ist damit auf absehbare Zeit sichergestellt.

Weiterlesen auf Seite 2

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein