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„Die EU hat mit der Liste nicht kooperativer Länder in Steuerfragen, die sogenannte Schwarze Liste, einen wesentlichen Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit gemacht. Die Schlussfolgerungen des Rates der EU sind der richtige Weg gegen aggressive Steuergestaltungen, beispielsweise durch Briefkastenfirmen. Enttäuschend ist jedoch, dass bekannte Steueroasen von der „schwarzen Liste“ ausgenommen wurden und lediglich „Defizite“ festgestellt wurden“, erklärte Minister Stephan Toscani am Dienstag (05.12.2017).

Finanzminister Stephan Toscani: „Der Ort der Wertschöpfung und der Besteuerung müssen wieder eins werden. Den Methoden der Gewinnverlagerung und -verkürzung muss Einhalt geboten werden. Diesem wichtigen Ziel muss die EU im Anschluss an die OECD-Diskussionen deutlich gerechter werden, als dies heute der Fall war. Dieser Prozess muss weiter fortgesetzt werden.“

„Die von den Mitgliedsstaaten der EU beschlossene Liste nicht kooperativer Länder in Steuerfragen ist ein weiterer Schritt für mehr Steuergerechtigkeit. Die Veröffentlichungen der „Panama Papers“ und der „Paradise Papers“ haben gezeigt, dass dem Staat wesentliche Einnahmen durch Umgehungsgestaltungen mit Briefkastenfirmen in nicht kooperativen Mitgliedsstaaten entgehen. Denn: Jeder, der sein Geld in Steueroasen vor den deutschen Finanzämtern versteckt, schadet dem Gemeinwohl, weil er Mittel für Bildung und Infrastruktur entzieht“, erklärte Minister Stephan Toscani.

Hintergrund:

Die „schwarze Liste“ nicht kooperativer Länder in Steuerfragen wurde auf Grundlage eines Mandats der Mitgliedstaaten vom 26. Mai 2016 im Zuge der externen Strategie für Steuerfragen erarbeitet. Zuständig ist die „Gruppe Verhaltenskodex – Unternehmensbesteuerung“. Es wurden 92 Steuerjurisdiktionen von den Mitgliedsstaaten im Hinblick auf Steuertransparenz, faire Besteuerung und Umsetzung des BEPS-Prozesses geprüft. Die Gruppe berichtet halbjährlich an den Rat der EU-Finanzminister über die Fortschritte im Bereich der Koordinierung von Steuerangelegenheiten.

Diese hat auftragsgemäß für den letzten Rat der EU-Finanzminister 2017 auch die Liste nicht kooperativer Staaten vorgelegt. Es wurden 17 Länder auf die sog. „schwarze Liste“  gesetzt mit dem Ziel, eine Debatte zur Verbesserung der Situation anzustoßen.

Die Gruppe „Verhaltenskodex Unternehmensbesteuerung“ ist eine Arbeitsgruppe der EU, die 1998 eingerichtet wurde und die die Koordinierung der Mitgliedsstaaten in Steuerangelegenheiten verfolgt. Zuletzt war sie insbesondere mit der Erstellung der Liste nichtkooperativer Staaten in Steuersachen beauftragt worden, die am 05. Dezember 2017 in der Sitzung des Ecofin angenommen wurde.

Kern der Debatten waren die sog. Nullsatzjurisdiktionen. Dabei handelt es sich um Länder in denen geringe oder keine Wertschöpfung stattfindet. Außerdem ermöglichen diese Länder die Versteuerung von faktisch fremden Umsätzen mit keinen oder sehr geringen Steuersätzen. Dies geschieht vielfach mit Hilfe von Briefkastenfirmen.

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