Positiv sei dagegen, dass die Landesregierung für eine ‚Entschärfung‘ der Sanktionsmaßnahmen gegen unter 25-jährige eintreten will. „Es ist ungerecht und unverständlich, dass junge Erwachsene mit noch deutlich härteren Sanktionsmaßnahmen bestraft werden, als die älteren Hartz-IV-Bezieher. 

Ihnen kann bereits bei der ersten Ablehnung eines Jobs die Auszahlung der staatlichen Grundsicherung für bis zu drei Monate gestrichen werden, bei der zweiten ‚Pflichtverletzung‘ kann ihnen sogar das Geld für Heizung und Miete genommen werden. Das hält auch der Chef der Bundesanstalt für Arbeit, Scheele, für falsch („Die Sanktionierung auf null finde ich nicht vernünftig.“) und muss beendet werden“, so Lander abschließend.

Link zur Antwort der Landesregierung auf die Anfrage von Dennis Lander:

www.landtag-saar.de/Drucksache/Aw16_0364.pdf

 

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