Symbolbild

Fast jede dritte Sanktion gegen Hartz-IV-Empfänger im Saarland trifft Kinder. Eine Anfrage des Sozialpolitikers Dennis Lander hat ergeben, dass von Dezember 2016 bis November 2017 im Land insgesamt 10.470 Sanktionen verhängt wurden, davon 3.305 gegen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (Gegen Paare mit Kindern: 1896 Sanktionen, gegen Alleinerziehende 1409). Der überwiegende Teil davon (2462) aufgrund eines „Meldeversäumnisses beim Träger“. 

Dazu Dennis Lander: „Es ist schon sehr fragwürdig, dass Menschen ein Teil ihres ohnehin schon geringen Regelsatzes, der ja eigentlich das Existenzminimum darstellen soll, gekürzt wird, wenn sie mal einen Termin versäumen, einen Anruf vergessen oder auf ein Schreiben nicht fristgerecht antworten. Wenn dadurch aber Kinder in Mitleidenschaft gezogen werden, wird es richtig gravierend. 

Das Wohl des Kindes sollte im Vordergrund stehen, das ist nicht zuletzt in der EU-Grundrechtecharta verankert (Artikel 24: „Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.“) Das Wohl eines Kindes wird aber massiv gefährdet, wenn der Staat seiner Familie das Lebensnotwendige kürzt. 

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zu Recht, gar keine Sanktionen gegen Familien mit minderjährigen Kindern mehr zu verhängen. Nötig wäre eine sanktionsfreie Mindestsicherung auf einem wirklich armutsfesten Niveau. Leider ist die saarländische Landesregierung in diesem Punkt stur und sieht ‚keine Notwendigkeit, weitere gesonderte Regelungen für Familien zu schaffen‘.“ 

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