Symbolbild

Für Gruppierungen in der Selbsthilfe ist die Gemeinschaftsförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen eine wichtige Unterstützung in ihrer täglichen Arbeit. Die Arbeitsgruppe der Krankenkassen, bestehend aus der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, dem BKK Landesverband Mitte, der IKK Südwest, der KNAPPSCHAFT, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), entscheidet gemeinsam mit Vertretern der Selbsthilfe über die Förderung der einzelnen Anträge. 

Im abgelaufenen Jahr wurden 125 Anträge auf Fördermittel gestellt. Davon entfielen 100 auf die örtliche Ebene und 22 auf die Landesebene. Drei Anträge wurden von der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Saarland KISS gestellt. Zwei der gestellten Anträge beziehen sich auf besondere Vorhaben der Kontaktstelle. Die Fördersummen belaufen sich auf 107.106,84 € für die örtliche Ebene, 149.569,56 € für die Landesebene und 192.034 € für die Kontaktstelle.

„Für die Betroffenen, die sich hilfesuchend an Selbsthilfegruppen wenden, sind diese Angebote ein wichtiger Teil ihres Alltags und der Bewältigung ihrer Situation. Die Förderung der Gruppen und Landesverbände ist daher mehr als nur gesetzlich geboten“, sagt Armin Beck, Leiter der Regionaldirektion der KNAPPSCHAFT in Saarbrücken. „Es ist uns wichtig, dass die Anträge schnell und unbürokratisch bearbeitet werden“, so Beck weiter.

Im Jahr 2018 wurden insgesamt 14 neue Antragsteller auf Fördermittel für die Selbsthilfe gegenüber dem Vorjahr verzeichnet. Die meisten gestellten Anträge wurden positiv beschieden. Es gab lediglich zwei Ablehnungen wegen formeller Fehler. Außerdem wurden zwei Anträge wegen Aufgabe der Gruppen zurückgezogen. 

Der größte Teil der bewilligten Fördermittel wurde im April des vergangenen Jahres an die Verantwortlichen der Selbsthilfe ausgezahlt. Lediglich sieben Antragsteller konnten die ihnen zugesprochenen Gelder erst später in Empfang nehmen, da ihre Unterlagen nicht vollständig vorlagen. 

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