HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Eine am Freitag im Deutschen Bundestag verabschiedete Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes erlaubt selbständig tätigen und zugleich privat krankenversicherten Frauen, sich während der gesetzlichen Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz abzusichern. Damit einher geht der Erhalt von Mutterschaftsleistungen in Höhe des Krankengeldes. Ein Verdienstausfall wird so ausgeglichen.

„Die bewusste Entscheidung zur Gründung einer Familie darf nicht zur Bedrohung der finanziellen Existenz werden. Im Zuge unserer immer moderner werdenden Gesellschaft müssen wir Frauen, die durch ihren Schritt in eine Selbständigkeit bereits Mut bewiesen haben, Steine aus dem Weg räumen und sie stärken.

Daher war es absolut notwendig, dass in Zukunft alle privat krankenversichert selbständigen Frauen den gesetzlich Versicherten hier keine Nachteile erfahren. Ich setze mich im Saarland täglich für eine moderne Familienpolitik ein und begrüße daher ausdrücklich diesen wichtigen Schritt“, so Monika Bachmann.

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