HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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„Es freut mich sehr, dass die von Bundesminister Hermann Gröhe eingesetzte Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ sich darauf verständigt hat, in Krankenhausbereichen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, künftig Personaluntergrenzen festzulegen, die nicht unterschritten werden dürfen. Die Festlegung verbindlicher Personalschlüssel für Pflegekräfte vor allem in den pflegesensitiven Bereichen und in der Nachtschicht sowie Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation der Krankenhäuser, waren längst überfällig“, kommentiert Gesundheitsministerin Monika Bachmann die heutige Entscheidung der Kommission.

„Das ist ein großer Schritt in Richtung einer qualitativ hochwertigen gesundheitlichen Versorgung in unserem Land und ist dringend notwendig, um die Arbeitssituation der Beschäftigten in der Pflege zu verbessern. Es ist aber auch ein Gewinn für die Patientinnen und Patienten“, bekräftigt Ministerin Bachmann. Das heute von Herrn Bundesgesundheitsminister Gröhe vorgestellte Eckpunktepapier bestätigt die Initiative der saarländischen Landesregierung, mehr Pflegepersonal in den Krankenhäusern einzusetzen und die finanzielle Situation der Krankenhäuser zu stärken. Ein entsprechender gesetzlicher Auftrag zur Umsetzung der Empfehlung soll noch vor Ende der Wahlperiode des Deutschen Bundestages erfolgen. Damit sollen nach Maßgabe der Expertenkommission ab dem 1. Januar 2019 verbindliche Personaluntergrenzen in den genannten Bereichen der Krankenhäuser gelten.

Mit dem Saarländischen-Pflegepakt und insbesondere auch mit der aktuellen Entschließung des Saarlandes zu einer Bundesratsinitiative „Verbesserung der Situation der Pflege in den Krankenhäusern“ ist das Saarland für den Bund ein wesentlicher Impulsgeber zu Verbesserung der Situation in den Krankenhäusern, so Monika Bachmann weiter. „Die Eckpunkte der Expertenkommission beinhalten schon Vieles, was wir im Rahmen dessen gefordert und mit unserem Antrag zur  Bundesratsinitiative erreichen wollen. Allerdings möchten wir noch einen Schritt weitergehen und festlegen, dass auf Bundesebene Personal-Mindestanhaltszahlen als Strukturvorgaben für alle Bereiche innerhalb der Krankenhäuser vorgegeben werden“, erklärte die Ministerin weiter.

Dabei sollte zunächst ein gestuftes Vorgehen gewählt werden und zuerst – wie von der Expertenkommission geplant – die pflegeintensiven Bereiche der Intensivstationen sowie die Besetzung des Nachtdienstes angegangen werden. In einer weiteren Stufe sollten diese Vorgaben noch weiter ausgedehnt werden. Um eine verbesserte Refinanzierung sicherzustellen, müssen die durch den gestiegenen Pflegeaufwand gestiegenen quantitativen und qualitativen personellen Anforderungen im Rahmen der DRG-Kalkulation adäquat berücksichtigt werden.

Monika Bachmann: „Das war bisher nicht ausreichend der Fall. Die Verbesserung der Abbildung von Fällen mit hochaufwendiger Pflege wurde laut der Expertenkommission im Rahmen der Weiterentwicklung des DRG-Systems für das Jahr 2017 parallel bereits umgesetzt und zudem ein Prozedurencode „Pflegebedürftigkeit“ entwickelt, anhand dessen der Pflegegrad von Patientinnen und Patienten erfasst werden kann. Im Rahmen unseres Antrags zur Bundesratsinitiative werden wir uns für eine angemessene Berücksichtigung einsetzen und sehen den Bund auch weiterhin in der Pflicht, dieses System konsequent weiterzuentwickeln.“

Im Kampf für eine gute Pflege ist laut Ministerin Monika Bachmann im Saarland mit dem Pflegepakt schon viel erreicht worden. „Vor allem werden wir den saarländischen Krankenhäusern im Rahmen der Krankenhausinvestitionen und mit Hilfe von Sonderförderprogrammen mit insgesamt 280 Millionen Euro bis 2025 mehr Geld zu Verfügung stellen. Neben den künftigen Personal-Anhaltszahlen, dem beabsichtigten Abbau von Doppelstrukturen und dem Aufbau von spezialisierten Zentren wird auch die Ausbildung in der Pflege verbessert werden“, so die Ministerin abschließend.

 

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