Symbolbild

Am Dienstag (19.06.2018) hat die Landesregierung beschlossen, dass die Liste der Hilfeempfänger nach dem Starkregen Anfang Juni erweitert wird.

Finanzminister Peter Strobel erklärte dazu: „Wir wollen den Betroffenen vor Ort schnell und unbürokratisch helfen. Der Landesregierung war es wichtig, allen vom Unwetter Betroffenen so weit wie möglich zu helfen. Deshalb haben wir heute beschlossen, die Liste der vom Starkregen betroffenen Orts- und Stadtteile so zu erweitern, dass auch den saarländischen Bürgerinnen und Bürgern, die von den Ereignissen am 9. und 11. Juni getroffen wurden, eine finanzielle Unterstützung gewährt werden kann. “

Für die Erweiterung des Hilfeerlasses sind die Einsatzorte der Rettungskräfte wichtige Anhaltspunkte, ob für dieses Gebiet eine Finanzhilfe gewährt werden kann. Nach Abgleich mit den meteorologischen Daten können dann die jeweiligen Orte auf die Liste der Hilfeempfänger gesetzt werden.

Die Landesregierung appelliert insbesondere nach diesen neuerlichen Unwetterereignissen, die eine erhebliche Zahl von saarländischen Wohnungsbesitzern teils schwer getroffen haben, nochmals an die Bevölkerung, verstärkt durch den Abschluss von Elementarversicherungen auf Eigenvorsorge zu setzen.

Aufgrund der fortdauernden Auswertung der Schadenssituation ist eine nachträgliche Erweiterung der besonders betroffenen Orte auf Vorschlag des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und dem Ministerium für Finanzen und Europa möglich.

Hintergrund: Orte (alt und neu), die in Liste aufgeführt sind, Stand 19.06.2018

Alt:
–         Kleinblittersdorf
–         Bliesransbach
–         St. Ingbert Mitte
–         Assweiler
–         Bebelsheim
–         Bliesmengen-Bolchen
–         Bübingen
–         Schafbrücke
–         Fechingen

Neu:
–         Scheidt
–         Brebach-Fechingen
–         Eschringen
–         Auersmacher
–         Reisbach
–         Hasborn-Dautweiler
–         Wadern
–         Weiskirchen
–         Beckingen
–         Eppelborn
–         Heusweiler und Eiweiler
–         Marpingen
–         St. Wendel-Kernstadt, Winterbach, Bliesen und Urweiler
–         Nalbach
–         Überherrn
–         Hasborn
–         Kastel
– Hofeld-Mauschbach 
– Baltersweiler

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