Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten die Anwendung von Tarifverträgen auf entsandte Arbeitnehmer in ihre Gesetzgebung aufnehmen. Feiger: „Europa wird so sozialer.“ Die saarländischen NGG-Gewerkschaftssekretäre Tim Lünnemann und Jessica Reckler sehen die neue Entsenderichtlinie als große Chance um Lohn-und Sozialdumping im saarländischen Fleischerhandwerk zu vermeiden. 

Jessica Reckler: „Wir begrüßen die Verbesserung für die Beschäftigten sehr. Im Zusammenspiel mit der Beratungsstelle für die Wanderarbeiter der Arbeitskammer des Saarlandes wird es positive Veränderungen der Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen für die oft osteuropäischen Beschäftigten in der saarländischen Fleischwirtschaft geben. Nun liegt es an den Kolleginnen und Kollegen vor Ort sich zu informieren und zu organisieren, um uns auf die Reise hin zu fairer Arbeit zu begleiten.“

Der AK-Vorstandsvorsitzende Jörg Caspar teilt die positive Einschätzung von IG Bau und NGG, kritisiert aber, dass unter anderem LKW-Fahrer von den positiven Wirkungen der Entsenderichtlinie nichts haben werden. Für die Verkehrsbranche gilt die neue Richtlinie nämlich nicht. Die Arbeitskammer vermisst in der Richtlinie auch konkrete Kontrollmaßnahmen, wie die neuen Vorgaben der Richtlinie wirksam kontrolliert werden sollen. 

Caspar: „Aufsicht und Kontrolle müssen hier in einer Hand liegen. So ist der Zoll etwa nicht zuständig für mögliche überteuerte Mietverträge, die entsendete Arbeitnehmer neben ihrem Arbeitsvertrag mit ihrem Arbeitgeber abgeschlossen haben.“ Außerdem schlägt die Arbeitskammer die Einführung eines Verbandsklagerechts vor, um einbehaltene Löhne von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einklagen zu können, denn bisher müssen die Betroffenen selbst vor dem Arbeitsgericht in Deutschland ihre Ansprüche einklagen.

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