Die Arbeitskammer (AK) und die Gewerkschaften „IG BAU“ und „Nahrung, Genuss, Gaststätten“ (NGG) begrüßen grundsätzlich die Neufassung der von der EU verabschiedeten Entsenderichtlinie. Durch die Einlösung der Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser geschützt. 

Kritisch sehen AK, IG BAU und NGG, dass die Verbesserungen nur für bestimmte Branchen gelten, für andere nicht. Die Kammer und die Gewerkschaften fordern deshalb, die Neufassung auf alle Branchen auszuweiten. Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer: „Die Entsenderichtlinie ein wichtiger Schritt nach vorn, der zu klein ausfällt.

„Die Baubranche wird von der Entsenderichtlinie profitieren und verbessert die grenzüberschreitende Arbeit vieler Beschäftigter“, so der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. Innerhalb der EU entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden nun besser vor Ausbeutung geschützt, Briefkastenfirmen und anderen kriminellen Geschäftemachern wird das Handwerk erschwert. 

Der Kompromiss besagt unter anderem, dass entsandte Beschäftigte das Recht auf gleiche Mindestarbeitsbedingungen haben wie alle anderen Arbeitskräfte vor Ort auch. Ihr Anspruch geht dabei über den jeweiligen Mindestlohn hinaus. So profitieren sie ebenfalls von Sonderzahlungen oder Zuschlägen. Sie haben Anspruch auf Zulagen für Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten, die ihnen aufgrund der Entsendung entstehen. 

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