Symbolbild

Die Zahl der Behandlungsfehler in Krankenhäusern und Praxen ist in Deutschland im Jahr 2017 leicht zurückgegangen, der Großteil liegt im Bereich der Orthopädie. Jeder Fall bedeutet jedoch für die Betroffenen persönliches Leid und einen steinigen Weg zur Anerkennung des Fehlers. 

Hier hat der Gesetzgeber vorgesorgt und die Krankenkassen dazu verpflichtet, ihre Versicherten bei der Aufklärung und Durchsetzung ihrer Ansprüche nach Behandlungsfehlern zu unterstützen (§ 66 Sozialgesetzbuch). Den Umfang ihrer Unterstützungsleistung können die Kassen selbst bestimmen, dabei schöpft die IKK mit ihrem individuellen Behandlungsfehlermanagement den gesetzlichen Rahmen voll aus.

Was tun, wenn man einen Behandlungsfehler vermutet? Die IKK Südwest bietet für den ersten Schritt, der ohnehin viel Mut vom Patienten verlangt, mit der kostenfreien Behandlungsfehlerhotline 0800/1270127 ein niedrigschwelliges Angebot. Nach dieser ersten Beratung kann auch die weitere Unterstützung kostenfrei genutzt werden. 

Im Jahr 2017 haben sich 500 Versicherte an die IKK gewendet, 110 dieser Anfragen mündeten in der Feststellung eines Behandlungsfehlers. In der Regel umfasst das Behandlungsfehlermanagement einer Kasse neben dieser Erstberatung auch das Versenden von Fragebögen, Einholen von Akteneinsicht und Auswertung der Akten sowie die Beauftragung von MDK-Gutachten. 

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