HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
HOMBURG1 | Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis

Bedauerlicher Weise nimmt die Anzahl illegaler Kraftfahrzeugrennen, bei denen Unbeteiligte getötet oder schwer verletzt werden, zu. Bislang werden illegale Autorennen nach geltendem Recht jedoch lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet. Das strafrechtliche Instrumentarium greift erst dann, wenn Menschen zu Schaden gekommen sind. Durch einen Bundesratsantrag der Koalitionsfraktionen soll nun die Organisation von und die Teilnahme an illegalen Autorennen in einem neuen § 315d StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Die SPD-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende im Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Elke Eder-Hippler, erklärt dazu: „Bundesjustizminister Heiko Maas hat recht: Wir müssen alles tun, um diesen Irrsinn der illegalen Straßenrennen zu stoppen und die Menschen vor solchen Verrückten zu schützen. Dieser Bundesratsantrag wird eine Lücke im Strafrecht schließen und deutlich machen, dass solche Rennen kein Kavaliersdelikt sind. Die Koalitionsfraktionen haben sich zudem auf einen Änderungsantrag geeinigt, der zusätzlich die Strafbarkeit des sogenannten Alleinrasens vorsieht.

Das heißt, es soll auch ein Verhalten unter Strafe gestellt werden, das Rennen nachstellt. Laut Polizei und Sachverständigen könne ein solches Alleinrasen von einer bloßen Geschwindigkeitsübertretung gut unterschieden werden. Darüber hinaus stellt der Änderungsantrag auch den Versuch der Ausrichtung oder Durchführung eines Autorennens unter Strafe. Neben der Entziehung der Fahrerlaubnis soll für Teilnehmer an illegalen Rennen auch die Einziehung ihrer Kraftfahrzeuge ermöglicht werden.

Illegale Autorennen kosten Menschenleben. Die neue Initiative sendet ein deutliches Signal an die Raser. So ist in  Absatz 2 des neuen § 315d StGB vorgesehen, dass eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug greift, sollten Menschen bei einem illegalen Rennen zu Schaden kommen. The Fast And The Furious gehört höchstens ins Kino aber definitiv nicht auf unsere Straßen. Und wer sich nicht daran hält, wird künftig nach Strafrecht dafür belangt werden.“

 

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein