Symbolbild

Anlässlich der Jahresfinanzministerkonferenz in Berlin forderten die Finanzminister der Länder die Bundesregierung u.a. erneut auf, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu fertigen. 

Zu dem Vorhaben erklärte Peter Strobel: „Die Erhöhung des Freibetrags ist notwendig, damit der vereinfachende Charakter der Regelung erhalten bleibt. Die letztmalige Anpassung liegt bereits 12 Jahre zurück. Der Wert ist damit nicht mehr zeitgemäß. Ehrenamtliches Engagement ist eine unverzichtbare und tragende Säule in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Deshalb sollte eine steuerliche Belastung dieser Körperschaften wirklich erst dann einsetzen, wenn deren wirtschaftliche Betätigung auch tatsächlich wettbewerbsrelevant ist. Und nicht schon vorher, wodurch vor allem Vereinstätigkeiten enorm belastet werden.“

Auf Initiative des Saarlandes und anderer Länder forderte der Bundesrat bereits im vergangenen September die Bundesregierung auf, die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von aktuell 35.000 Euro auf 45.000 Euro hochzusetzen. Umgesetzt hat die Bundesregierung dies bislang nicht.

Um das Ganze voranzutreiben, plant Finanzminister Peter Strobel die Einbringung eines entsprechenden Antrags im Rahmen des bevorstehenden Gesetzgebungsverfahrens zum bundesgesetzlichen Jahressteuergesetz („Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“).

„Eine entsprechende Initiative liegt schon lange auf dem Tisch. Eine Anpassung der Freigrenze schon lange zurück. Deshalb besteht Handlungsbedarf. Ich fordere die Bundesregierung auf, jetzt endlich entsprechend zu handeln“, ergänzte Peter Strobel.

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