Durch Förderung des E-Sport als steuerbegünstigter Zweck im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts hätten die Vereine viele Vorteile; von steuerlichen Erleichterungen über Rechtssicherheit bis hin zur Möglichkeit öffentliche Zuschüsse zu bekommen. „Damit kämen wir auch im Bereich der Gemeinnützigkeit im 21. Jahrhundert an“, sagte Peter Strobel abschließend.

E-Sport ist der über Computerspiele ausgetragene sportliche Wettkampf zwischen Menschen, bei dem die Spieler verschiedene motorische und geistige Fähigkeiten benötigen.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung umfasst der Begriff „Sport“ solche Betätigungen, die die allgemeine Definition des Sports erfüllen und der körperlichen Ertüchtigung dienen (Urteil des BFH vom 17. Februar 2000, I R 108, 109/98, BFH/NV 2000, 1071). Vorausgesetzt wird daher eine körperliche, über das ansonsten übliche Maß hinausgehende Aktivität, die durch äußerlich zu beobachtende Anstrengungen oder durch die einem persönlichen Können zurechenbare Kunstbewegung gekennzeichnet ist.

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