Symbolbild

E-Sport ist bislang nicht als vollständig eigene Sportart anerkannt. Vereine können demnach nicht als gemeinnützig eingetragen werden. Dazu sagte Peter Strobel, Finanzminister im Saarland: 

„Die zunehmenden Diskussionen zum Thema E-Sport zeigen, dass dort Handlungsbedarf besteht. Mit der Anerkennung als Sportart und im Gemeinnützigkeitsrecht honorieren wir das ehrenamtliche Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger. Zwar steckt der E-Sport noch in seinen digitalen Kindersportschuhen, aber wir sehen schon jetzt, dass dieses Thema eine breite Öffentlichkeit hat.“

Bereits in einem Schreiben vom 22. November 2018 hat Peter Strobel im Vorfeld der Finanzministerkonferenz auf das Thema aufmerksam gemacht. Seither wurde die Fragestellung in unterschiedlichen Gremien beraten und zuletzt ein BMF-Schreiben angefertigt. Für die gemeinnützigkeitsrechtliche Anerkennung des E-Sports sei aber erforderlich, einen rechtlich zulässigen Rahmen abzustecken, inwieweit beim E-Sport eine Förderung der Allgemeinheit vorliegt.

„Ich setze mich dafür ein, dass eine klare Regelung im Wege einer Gesetzesänderung geschaffen wird. E-Sport kann und soll klassische Sportarten nicht kompensieren, mir persönlich liegt Sport, bei dem ich mich bewege und bestenfalls in einer Mannschaft betreibe, originär näher. Dennoch: Der E-Sport ist Teil der Lebenswelt vieler Jugendlicher und Erwachsener. Das sollten wir als Länderfinanzminister anerkennen“, erklärte Peter Strobel weiter und ergänzte: 

„Darüber hinaus hat sich die Große Koalition von CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag die Förderung des E-Sports auf die Fahne geschrieben[1]. Das sollten wir nun auch in die Tat umsetzen. Mit der Anerkennung im Gemeinnützigkeitsrecht gehen wir in die richtige Richtung.“

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