In der Plenarsitzung diese Woche wurde in zweiter Lesung das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Saarland verabschiedet. Die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Elke Eder-Hippler erklärte dazu in der Debatte:

„Bei der Einführung der elektronischen Verwaltung müssen Behörden von Anfang an Barrierefreiheit gewährleisten können. Das war für uns ein wichtiger Punkt in der Ausgestaltung des Gesetzes. Die Bürgerinnen und Bürger sollen durch die elektronische Verwaltung „Behördengänge“ einfacher und schneller erledigen können, eben ohne sich einen Tag Urlaub nehmen zu müssen, um zum Amt zu gehen. Hiervon dürfen Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden! Deswegen haben wir dafür gesorgt, dass beispielsweise eine Vorlese-Funktion für Sehbehinderte gewährleistet wird und Formulare auch in einfacher Sprache angeboten werden.“

Die elektronische Verwaltung werde aber auch Auswirkungen auf die Beschäftigten im öffentlichen Dienst und ihre Arbeit haben. „Um hier frühzeitig die Arbeitnehmervertretungen einzubeziehen, haben wir im Abänderungsantrag beschlossen, dass zwei Beschäftigtenvertreter mit beratender Stimme dem IT-Kooperationsrat angehören sollen. Der bisher so erfolgreich beschrittene „saarländische Weg“ soll nicht nur für die Arbeit mit Papierakten, sondern auch mit elektronischen Akten gelten. Wir reden nicht übereinander, sondern miteinander. Daher finden wir es wichtig, die Spitzenorganisationen DGB und DBB in die Beratungen des IT-Kooperationsrates einzubeziehen“, sagt Eder-Hippler.

„Die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie verändert unsere Welt in rasender Geschwindigkeit. Das gilt für die Produktion, das gilt für unser Privatleben, das gilt aber selbstverständlich auch für die öffentlichen Verwaltungen. In diesem Prozess stecken enorme Chancen, er steckt aber auch voller entsprechender Risiken und Gefahren. Wir sind als Gesetzgeber aufgerufen, uns mit diesem Thema zu befassen, die Chancen zu nutzen, aber auch die Gefahren zu begrenzen. Wir brauchen also Rahmenbedingungen für die elektronische Verwaltung, wir brauchen Mindeststandards, Mindestanforderungen, Datensicherheit, wir brauchen Vereinheitlichung von Systemen. Das heute vorgelegte Gesetz setzt diese Rahmenbedingungen“, erklärt die Abgeordnete.

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