Zur geplanten Gesetzesänderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes, die am kommenden Mittwoch in erster Lesung auf der Tagesordnung der Sitzung des saarländischen Landtags steht, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Magnus Jung:

„Mit diesem Gesetz schaffen wir die Voraussetzung für mehr Personal in der Pflege sowie zielgerichtete Investitionen in die saarländischen Krankenhäuser. Damit werden auch zentrale Forderungen der SPD aus der Landtagswahl umgesetzt.“

Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Gesetzesentwurf eine Änderung der Investitionsförderung des Landes vor. Sie wird nicht mehr ausschließlich pauschal erfolgen, sondern sich zukünftig an Qualitätskriterien und dem konkreten Bedarf vor Ort orientieren. „Damit kehrt das Land wieder zu einer stärkeren Steuerung der Investitionsförderung zurück. Gleichzeitig werden die Mittel im Haushalt in einem ersten Schritt um fünf Millionen Euro erhöht“, erklärt Jung.

Mit Blick auf die Finanzierung von mehr Personal in der Pflege, die Definition von Personalmindestzahlen und den tatsächlichen Bedarf an Investitionen seien die Krankenhäuser im Land darauf angewiesen, dass in den Koalitionsverhandlungen in Berlin die richtigen Weichen gestellt werden. „Wir im Saarland machen die ersten Schritte in die richtige Richtung. Grundlegende Verbesserungen sind jedoch nur durch Bundesmittel bei der Investitionsförderung in Krankenhäuser und einer besseren Finanzausstattung der Pflege zu erreichen“, sagt der Gesundheitsexperte Jung.

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