Im Hinblick auf die Diskussion über die Aufhebung des Fernbehandlungsverbots durch die Bundesärztekammer und den anstehenden Beschluss der Saarländischen Ärztekammer erklärt Jung: „Der Mensch-zu-Mensch-Kontakt muss die Regel bleiben. Eine Erstdiagnose sollte auch künftig durch den Arzt vor Ort erfolgen. Telemedizinische Elemente können aber eine Ergänzung darstellen. Dies sollte künftig auch im Saarland möglich sein.“

Aus der Anhörung ging auch hervor, dass insbesondere beim Thema Datenschutz noch viel Unsicherheit besteht. Jung: „Sowohl die Übermittlung der Daten vom Patienten zum Arzt, als auch deren Speicherung muss sicher sein. Bei allen Vorteilen der Telemedizin dürfen mögliche Probleme und Risiken nicht naiver Weise unterschätzt werden. Hier muss Sicherheit vor Schnelligkeit gehen. Die Komplexität der notwendigen IT-Infrastruktur gebietet eine enge Abstimmung aller Beteiligten untereinander. Hier sollte die Landesregierung eine moderierende Rolle einnehmen.“

SPD und CDU haben sich nun darauf verständigt, auch in einer der kommenden Plenarsitzungen des Saarländischen Landtages das Thema Telemedizin aufzugreifen.

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