HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Die Landesregierung plant, in der kommenden Plenarsitzung ein Gesetz zur Fortentwicklung kommunalhaushaltsrechtlicher Vorschriften zu verabschieden. Damit soll die sogenannte überörtliche Prüfung gestärkt werden, um das wirtschaftliche Handeln der Kommunen besser kontrollieren zu können. Hierzu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Klaus Kessler:
Klaus Kessler - Stellvertretender Fraktionsvorsitzender - Bild: gruene-fraktion-saar.de
Klaus Kessler – Stellvertretender Fraktionsvorsitzender – Bild: gruene-fraktion-saar.de
“Ein jährliches Defizit von 176 Millionen Euro und Kassenkredite jenseits der zwei Milliarden Euro: So prekär stellt sich die finanzielle Situation der Saar-Kommunen dar. Diese Verschuldung ist auch ein Ergebnis davon, wie nachlässig in den vergangenen Jahren das wirtschaftliche Handeln der Städte und Gemeinden und der Gesellschaften, an denen sie beteiligt sind, geprüft wurde. Das Resultat hiervon sind Millionen-Desaster wie das Projekt Völklinger Meeresfischzucht.
Um solche Debakel künftig zu vermeiden, muss die kommunale Finanzaufsicht, insbesondere die überörtliche Prüfung, gestärkt werden. Die Kommunen brauchen mehr Unterstützung im Umgang mit ihren knappen Finanzmitteln. Dazu zählt es auch, dass ihr wirtschaftliches Handeln stärker kontrolliert wird. Vor diesem Hintergrund ist es zwar begrüßenswert, dass die Landesregierung nun verpflichtende Wirtschaftlichkeitskontrollen im Rahmen der überörtlichen Prüfung einführen möchte. Hierzu bringt sie ein entsprechendes Gesetz zur Fortentwicklung kommunalhaushaltsrechtlicher Vorschriften in die kommende Plenarsitzung ein.
Die Landesregierung schreibt darin auch fest, dass die überörtliche Prüfung unabhängig und an Weisungen nicht gebunden ist. De facto siedelt sie diesen Bereich der Kommunalaufsicht jedoch bei einer nicht unabhängigen Instanz, nämlich dem Landesverwaltungsamt an. Wir sind der Auffassung, dass die wichtige überörtliche Prüfung durch den Rechnungshof des Saarlandes erfolgen sollte, also einer tatsächlich von der Landes- und Kommunalebene unabhängigen und nicht weisungsgebunden Institution. Dies hatte im Übrigen bereits Professor Junkernheinrich in seinem Gutachten zu den Kommunalfinanzen gefordert.
Wir werden daher in die kommende Plenarsitzung einen entsprechenden Abänderungsantrag zum Gesetz einbringen. Darin schreiben wir außerdem fest, dass die Ergebnisse der überörtlichen Prüfungen veröffentlicht werden müssen, um die finanzielle Situation der Kommunen für die Bürgerinnen und Bürger transparent darzustellen.”
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