HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
HOMBURG1 | Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis

Der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Saarland e.V. (BSK) hat die nach wie vor bestehende Benachteiligung von Rollstuhlnutzern in der saarländischen Landesbauordnung (LBO) kritisiert. Hierzu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Klaus Kessler:

“Es ist ein wichtiger Teil unserer sozialen Verantwortung gegenüber älteren und körperlich eingeschränkten Menschen, ihnen ein Leben in einer barrierefreien Wohnung zu ermöglichen. Mit einer Änderung der Landesbauordnung hat die Landesregierung vor zwei Jahren jedoch die Verpflichtung zum Bau von Wohnungen, die für Rollstuhlfahrer uneingeschränkt zugänglich sind, gestrichen (Wohnungen mit sogenannter R-Kennzeichnung). Wir teilen die Auffassung des BSK-Landesverbands und fordern, die Verpflichtung wieder einzuführen.

Aktuell befindet sich eine Änderung der Landesbauordnung im Gesetzgebungsverfahren. Nach der Ersten Lesung und der Überweisung in den zuständigen Innenausschuss sollte über den Gesetzentwurf eigentlich in der heutigen Sitzung des Ausschusses debattiert werden. Dazu hatte unsere Fraktion auch einen Abänderungsantrag vorgelegt. Mit diesem wollen wir in der LBO festschreiben, dass in Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten mindestens eine Wohnung so ausgelegt werden muss, dass Rollstuhlfahrer sich darin uneingeschränkt bewegen können. Das muss auch für die Nutzer von größeren Pflegerollstühlen gelten.

Bedauerlicherweise wurde die Beratung zum Gesetzentwurf mit der Begründung von der Tagesordnung genommen, dass es noch Abstimmungsbedarf bezüglich der LBO im Hinblick auf EU-Vorschriften gebe. Das heißt, dass die Landesregierung in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu einem Ergebnis kommen wird und wie so oft ein Problem vor sich hin schiebt. Dieses Verhalten ist verantwortungslos gegenüber allen Menschen, die auf entsprechend angepasste Wohnungen angewiesen sind. Die Landesregierung hätte hier längst zu einer Lösung kommen können, zumal gute Vorbilder für Regelungen zur Barrierefreiheit in den Landesbauordnungen anderer Länder, beispielsweise Rheinland-Pfalz, vorhanden sind.”

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