HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Die Grünen-Landtagsfraktion fordert die Schaffung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft, um die Zuständigkeiten zum Erhalt und der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur auf Bundesebene zu bündeln. Sie bringt einen entsprechenden Antrag in die Plenarsitzung am 20. April ein. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende, Hubert Ulrich:

„Die Sperrung der Fechinger Talbrücke hat uns ein grundsätzliches Problem der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland vor Augen geführt: Seit Jahrzehnten wird der Substanzerhalt des Verkehrsnetzes vernachlässigt – und das bundesweit. Alleine im Saarland sind 8,5 Prozent der Brücken an Autobahnen und Bundesstraßen marode, was einem Viertel der Brückenfläche des Landes entspricht. Dies hatte eine Anfrage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Markus Tressel an die Bundesregierung ergeben. Diese Zahlen verdeutlichen, dass das bisherige System, wonach die Länder für die Planung, den Bau und Erhalt der Verkehrswege im Bundesbesitz zuständig sind und der Bund lediglich die Finanzierung übernimmt, gescheitert ist. Gerade Haushaltsnotlageländer wie das Saarland verfügen nicht über ausreichende personelle Ressourcen, um zeitnah wichtige Bauprojekte auf den Weg zu bringen.

Die Schaffung und der Erhalt der Verkehrsinfrastruktur sowohl in Bezug auf das Straßen- als auch das Schienen- und Radwegenetz gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Dass Verkehrswege in einem guten Zustand gehalten werden, ist auch entscheidend, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Landes sicherzustellen. Der Bund muss in diesem Bereich mehr Verantwortung übernehmen. Deutschland braucht ein Planungs- und Finanzierungssystem, dass den Erhalt der bestehenden Infrastruktur garantiert. Dazu müssen die zersplitterten Zuständigkeiten für Verkehrswege im Bundesbesitz in einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft gebündelt werden, die sich in rein öffentlich-rechtlicher Trägerschaft befindet. Ihr Kernauftrag soll im Betrieb, dem Erhalt und der Sanierung der vorhandenen Infrastruktur liegen. Neubauprojekte sollen ausschließlich auf Grundlage eines parlamentarisch beschlossenen Bundesnetzplans erfolgen. Wir fordern von der Landesregierung, sich mit einer Bundesratsinitiative für ein solches Modell einzusetzen.

Darüber hinaus halten wir es angesichts der elementaren Wichtigkeit der Fechinger Talbrücke für das saarländische Verkehrsnetz für unerlässlich, das bevorstehende Planfeststellungsverfahren für einen Neubau zu beschleunigen, falls die Brücke nicht kurzfristig wieder vierspurig für den Pkw- und Zweiradverkehr freigegeben werden kann. Die Landesregierung muss sich in diesem Fall dafür einsetzen, dass das Bauprojekt in Paragraph 17e des Bundesfernstraßennetzes aufgenommen wird, wonach der Klageweg auf eine Instanz reduziert wird. Dies würde die nötige Bauzeit enorm verkürzen.“

Link zum Antrag der Grünen-Landtagsfraktion:
https://www.landtag-saar.de/Drucksache/Ag15_1775.pdf

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