HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
HOMBURG1 | Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis

Anlässlich der aktuellen Diskussion über Brandschutzregelungen im Saarland erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Klaus Kessler:

“Überbordend strenge Brandschutzregeln stellen im Saarland ein großes Problem dar, wenn es um die Ausrichtung größerer Veranstaltungen geht. Besonders Schulen sind hiervon betroffen. Wollen sie Veranstaltungen mit 200 Personen und mehr durchführen, greift die sogenannte Versammlungsstättenverordnung (Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten). Viele Schulen können die in diesem Fall strikteren Brandschutzauflagen allerdings nicht erfüllen und sind dadurch dazu gezwungen, öffentliche Schulveranstaltungen wie zum Beispiel Schulfeste, Theater- und Musicalaufführungen oder Tage der offenen Tür einzuschränken oder ganz abzusagen.

Erstes Beispiel: Ein geplantes Schulfest kann zwar bei schönem Wetter draußen stattfinden, jedoch bei schlechtem Wetter nicht ins Schulgebäude verlegt werden, da es nicht erlaubt ist, die Räume in den oberen Stockwerken zu benutzen. Wir sind der Auffassung, dass die Durchführung von Schulfesten ein wichtiger Bestandteil der Schulkultur ist und nicht wetterabhängig sein darf. Das ganze Schulgebäude sollte dafür genutzt werden können.

Zweites Beispiel: Uns ist der Fall eines Gymnasiums bekannt, das am Tag der offenen Tür nur für ein Drittel der Schülerinnen und Schüler Unterricht anbieten konnte. Ansonsten wäre aufgrund der Besucher die Zahl der Personen, die sich maximal gleichzeitig in dem Gebäude aufhalten dürfen, überschritten worden. Die aktuelle Versammlungsstättenverordnung kann also sogar zu Unterrichtsausfall führen.

Diese Vorschriften sind praxisfremd und schränken schulische Aktivitäten, die sich auf einen größeren Besucherandrang richten, sehr ein. Es ist jedoch entscheidend, dass Schulen die Möglichkeit haben, sich nach außen zu präsentieren, um für sich zu werben und ihr Profil vorzustellen. Wir fordern daher, die Versammlungsstättenverordnung im Saarland den realen Gegebenheiten in den Schulen anzupassen.

Innenminister Bouillon muss hierfür eine Ausnahmeregelung in der Verordnung nach dem Vorbild des Bundeslandes Bayern festschreiben. In der dortigen Versammlungsstättenverordnung findet sich ein Passus zur vorübergehenden Nutzung von Räumen. Soll eine Veranstaltung mit mehr als 200 Besuchern in Räumlichkeiten stattfinden, die für diese Besucherzahl nicht zugelassen sind, ist diese zwar der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Eine förmliche Genehmigung ist jedoch nicht nötig.”

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