HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Die Grünen-Landtagsfraktion bringt in die Plenarsitzung am 14. September einen Antrag ein, mit dem sie die Landesregierung zur Einführung einer einkommensabhängigen Staffelung der Gebühren für Kindertageseinrichtungen auffordert. Diese soll für alle Kinderkrippen- und Kindergartenjahre gelten. Hierzu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Klaus Kessler:
„Die Zahl der Kinder im Saarland, die Kindertagesstätten besuchen, ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Diese Entwicklung hin zu einer umfassenden, frühkindlichen Bildung ist wichtig, um unserem Nachwuchs eine gute Zukunftsperspektive zu geben. Insbesondere Kinder von Eltern aus bildungsfernen Schichten profitieren enorm von der Betreuung in Kitas. Darüber hinaus stellt die Möglichkeit der Ganztagsbetreuung eine wichtige Voraussetzung dar, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Es sollte daher unser Bestreben sein, allen Kindern einen gleichberechtigten Zugang zu den Kitas in unserem Land zu ermöglichen. Leider wird das durch die stetig steigenden Gebühren, die die Eltern für den Kita-Besuch ihres Nachwuchses entrichten müssen, verhindert. Zwar wäre im Idealfall eine vollständige Beitragsfreiheit wünschenswert. Dies ist jedoch in Anbetracht der aktuellen Haushaltssituation des Saalrandes schwierig umzusetzen.
Frühkindliche Bildungsangebote und Betreuung sind für alle Kinder wichtig. Diese dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein und sind ein wesentlicher Faktor sozialer Gerechtigkeit. Deshalb müssen sämtliche Maßnahmen ausgelotet werden, um allen Kindern einen Kita-Besuch zu ermöglichen. Unserer Auffassung nach muss hier bei der sozialen Staffelung der Elternbeiträge angesetzt werden. Ein solches Modell existiert im Saarland bislang lediglich im dritten Kindergartenjahr. Je nach Monatseinkommen der Eltern kann die Kita entweder vollständig beitragsfrei, hälftig beitragsfrei oder nicht beitragsfrei sein.
Wir fordern von der Landesregierung in einem Plenarantrag, dieses Modell auf alle Kindergarten- und auch alle Kinderkrippenjahre auszuweiten. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Bildung nicht zu einem Luxusgut wird und alle Kinder, unabhängig davon, aus welcher gesellschaftlichen Schicht sie kommen, die gleichen Bildungschancen erhalten. Um den Kommunen die Umsetzung dieser sozialen Gebührenstaffelung zu ermöglichen, muss die Landesregierung die Ausgaben im Bereich der frühkindlichen Bildung aus der kommunalen Schuldenbremse herausrechnen.“
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