HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Erneut kommt es laut Medienberichten zu einem Bearbeitungsstau von Beihilfeanträgen im Saarland. Demnach liegt der Rückstand aktuell bei 10.000 Anträgen. Hierzu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Klaus Kessler:
„Als es im vergangenen Jahr zu einem Stau bei der Bearbeitung von Beihilfeanträgen kam, hat Finanzminister
Klaus Kessler - Stellvertretender Fraktionsvorsitzender - Bild: gruene-fraktion-saar.de
Klaus Kessler – Stellvertretender Fraktionsvorsitzender – Bild: gruene-fraktion-saar.de
Toscani noch erklärt, das Thema zur Chefsache machen zu wollen. Wie wenig nachhaltig seine Bemühungen waren, wird jetzt deutlich. So liegt der Bearbeitungsrückstand aktuell offenbar bei sechs Wochen. Die Argumentation des Ministeriums, dies sei unter anderem auf Urlaube und Krankheiten zurückzuführen, kann hierfür keine Rechtfertigung sein. Vielmehr liegt die Vermutung nahe, dass die Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung dem Stellenabbau in der Finanzverwaltung geschuldet sind. Wäre die Personalausstattung ausreichend, so könnten auch Ausfälle aufgrund von Krankheiten oder Urlauben schnell kompensiert werden.
Die Leidtragenden sind die Bürgerinnen und Bürger, die mehr und mehr zu spüren bekommen, dass der Sparkurs des Landes auf Kosten wichtiger Dienstleistungen geht. Eine Bearbeitungszeit von sechs Wochen für Beihilfeanträge ist für Beamtinnen und Beamte sowie Pensionäre unzumutbar. Denn sie sind besonders dann auf eine schnelle Rückzahlung angewiesen, wenn ihnen hohe Rechnungen ins Haus stehen, für die sie in Vorlage treten müssen. Falls sie für die Vorauszahlung ihr Konto überziehen müssen, drohen ihnen schlimmstenfalls sogar empfindliche Dispozinsen.
Wir sind der Auffassung, dass das Land hier seine gesetzliche Fürsorgepflicht verletzt. Daher fordern wir von Finanzminister Toscani, dieses Thema nun tatsächlich zur Chefsache zu machen und nachhaltig für eine bessere Personalausstattung in der Beihilfestelle zu sorgen, um dauerhaft eine Bearbeitungszeit von maximal zwei Wochen zu gewährleisten.
Zudem kann angesichts der groß angekündigten Digitalisierungsstrategie der Landesregierung erwartet werden, dass sie den Bürgerinnen und Bürger künftig die Möglichkeit gibt, solche Anträge auch online zu stellen. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Baden-Württemberg haben ein solches System längst eingeführt.“
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