HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN

Die Grünen-Landtagsfraktion hat sich in der heutigen Sitzung des Umweltausschusses über den Sanierungsstau im saarländischen Kanalnetz berichten lassen. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Hubert Ulrich:

“Im Saarland fehlt an allen Ecken und Enden das Geld zum Erhalt der Infrastruktur. Das gilt auch für die Abwasserkanäle. Inzwischen ist rund ein Siebtel des 7000 Kilometer langen, kommunalen Kanalnetzes marode. Jährlich müssten eigentlich 60 Millionen Euro in die Sanierung investiert werden – doch die sie längst nicht vorhanden. Die Folge: Es kommt immer wieder zu Zwischenfällen durch marode Kanäle, wie die Landesregierung in der Antwort auf eine Anfrage unserer Fraktion im vergangenen Jahr eingeräumt hat.
Um hier gegenzusteuern, den Sanierungsbedarf regelmäßig zu ermitteln und Prioritäten für Baumaßnahmen festzulegen, wäre eine sogenannte Eigenkontrollverordnung für öffentliche Kanäle und Leitungen unerlässlich. Ihre Einführung wurde von der Landesregierung schon 2013 angekündigt. Doch nach der heutigen Ausschusssitzung steht fest: Man räumt diesem Thema zurzeit keine Priorität ein, es gibt noch nicht einmal einen Entwurf für die Verordnung.
Dabei wäre die Eigenkontrollverordnung dringend nötig, auch um den Grund- und Trinkwasserschutz im Saarland zu gewährleisten. Denn durch Leckagen in Kanälen droht letztlich eine Gefährdung des Trinkwassers. Darüber hinaus wird durch eine Eigenkontrollverordnung sichergestellt, dass die Betreiber von Abwasseranlagen den Zustand ihrer Anlagen regelmäßig überprüfen und ihre Funktionstüchtigkeit sicherstellen müssen. Das ist letztlich auch wichtig, um einen guten Zustand der Gewässerqualität nach der Vorgabe der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Diese besagt unter anderem, dass die Grenzwerte für sämtliche Schadstoffe in Oberflächengewässern bis zum Jahr 2027 so gut wie möglich eingehalten werden müssen.
Aus diesen Gründen fordern wir von der Landesregierung, endlich im Sinne des Gewässerschutzes zu handeln und noch in dieser Legislaturperiode eine Eigenkontrollverordnung zu erlassen.”
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