Dort, wo Menschen und insbesondere Kinder sich längere Zeit aufhalten, ist es ratsam, die Raupen und Raupennester zu beseitigen. Für die Beseitigung des Eichenprozessionsspinners von befallenen Baumbeständen  im öffentlichen Raum sind die Kommunen zuständig. Auf privatem Grund liegt die Verantwortung beim jeweiligen Eigentümer. Gespinstnester und Raupen sollten stets von geschultem Fachpersonal beseitigt werden.

Die Handreichung kann unter der Rubrik „Publikationen“ auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz heruntergeladen oder in gedruckter Form angefordert werden: https://www.saarland.de/210395.htm

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