Symbolbild

“Nachdem Justizminister Peter Strobel im Fall des Kindesmissbrauchs an der Homburger Uniklinik verteidigt, dass die Staatsanwaltschaft die betroffenen Kinder und deren Eltern nicht informiert hat, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Saarländischen Landtag, Dennis Lander:

„Es ist nicht in erster Linie Aufgabe des Ministers, die Fehlentscheidungen der Staatsanwaltschaft zu verteidigen, sondern es ist seine Aufgabe und die der Staatsanwaltschaft, sich vor allem für die Rechte der Opfer einzusetzen. Die Erklärung des Justizministers, die Staatsanwaltschaft habe keine Befugnis gehabt, die Eltern der in der Homburger Uniklinik missbrauchten Kinder zu informieren, steht in krassem Widerspruch zur Auffassung anderer Juristen. So hat beispielsweise der Münchner Verfassungsrichter Hartmut Wächtler in der Sendung ‘Monitor’ erklärt: ‚Das Verhalten der Staatsanwaltschaft ist eine Verletzung des Gesetzes.’ Das Kindeswohl hat im Vordergrund zu stehen, das ist auch eine Verpflichtung der UN-Kinderrechtskonvention („Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen.. ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“) und des im Grundgesetz verankerten Schutzes der Familie. Die Erklärung des Justizministers stößt bei den Opfern und Eltern nur auf Empörung und dient vor allem dazu, von der Verantwortung der Landesregierung abzulenken. Die damalige amtierende Justizministerin Anke Morsch wäre selbstverständlich verpflichtet gewesen, dafür zu sorgen, dass die betroffenen Kinder und ihre Eltern informiert werden. Da die Landesregierung weiter mauert, statt auf Aufarbeitung und Aufklärung zu setzen, wird nach der Sommerpause ein Untersuchungsausschuss eingerichtet werden müssen.“”

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