DIE LINKE im Saarländischen Landtag kritisiert die derzeitige Praxis beim Einsatz von Körperkameras bei der saarländischen Polizei. Datenschützer hatten schon vor Beginn des Modellversuchs bemängelt, dass das Polizeigesetz an dieser Stelle hinter den Regelungen anderer Länder zurückstehe und die Kameras hier auch dann aktiv sein können, wenn keine akute Gefahr für die körperliche Unversehrtheit von Polizeikräften besteht. Der datenschutzpolitische Sprecher Dennis Lander:

„Innerhalb eines Jahres hat die Polizei im Rahmen des Modellversuchs 395 Aufnahmen mit Körperkameras gemacht, also mehr als eine Aufnahme pro Tag. Der Großteil wurde gelöscht, 69 Aufnahmen wurden allerdings als Beweismittel genutzt. Gerade bei einer solchen Vielzahl von Aufnahmen muss besonders sensibel mit den Daten umgegangen werden. Es ist unverständlich, warum Aufnahmen auch genutzt werden könnten, um rein verbale Beleidigungen und Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Die Datenschutzbeauftragte hatte schon voriges Jahr bei der Anhörung im Innenausschuss klargemacht, dass „ernstliche Zweifel hinsichtlich der Angemessenheit und damit Verhältnismäßigkeit“ bestehen, wenn Aufzeichnungen nicht eindeutig auf Situationen begrenzt werden, in denen Gefahr für Leib und Leben der Polizeikräfte besteht.

Auch der anerkannte Rechtsexperte Dr. Dennis-Kenji Kipker von der Uni Bremen hat damals geraten, sich an den Regelungen der Länder Hamburg und Hessen zu orientieren, wo dies festgeschrieben ist. „Hierdurch wird ebenso ausgeschlossen, dass der Einsatz der Body-Cam nicht lediglich zu Zwecken der Aufzeichnung von einfachen Beleidigungsdelikten erfolgt. Zwar mag eine solche Aufzeichnung für sich genommen wünschenswert erscheinen, um die Zahl der tätlichen Übergriffe auf Polizeibeamte reduzieren. Jedoch sind in diesem Zusammenhang auch die verfassungsrechtlichen Garantien zu berücksichtigen, die das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dem Betroffenen gibt: Die individuelle Videoaufzeichnung stellt eine erhebliche Grundrechtsbelastung für Privatpersonen dar“.

Eine „derart intensive Grundrechtsbelastung“ sei verfassungsrechtlich nur gerechtfertigt, wenn es eine ernsthafte körperliche Bedrohung für Polizeikräfte gebe. CDU und SPD haben diese Kritik bislang einfach ignoriert. Jetzt, nach Ende des Modellversuchs, muss das Gesetz daher endlich entsprechend geändert werden. Der Schutz der Polizistinnen und Polizisten vor Gewalt ist ein wichtiges Anliegen, der Schutz der informationellen Selbstbestimmung darf aber nicht unter die Räder kommen.“

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein