HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
HOMBURG1 | Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis

Die Kreisstadt Neunkirchen ist die erste saarländische Kommune, die durch das neue Bund-Länder-Programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ gefördert wird. So wird im ehemaligen Kutscherhaus des Eisenwerkes ein Stadtteil-Kreativ-Zentrum entstehen. Zurzeit läuft der Umbau der Büro-, Atelier- und Proberäume, in dem soziale Kulturangebote für kreative Bürgerinnen und Bürger integrativ geschaffen werden. Das Haus dient außerdem der saarländischen Kreativwirtschaft, um Möglichkeiten der Existenzgründung zu bieten.

Innenminister Klaus Bouillon: „Wir sind dankbar für die Unterstützung des Bundes. Dieses Projekt ist eine tolle Chance für Neunkirchen, um das Miteinander und die Integration zu fördern, die soziale Stadtentwicklung voranzutreiben und Orte zu schaffen, wo sich Menschen kennenlernen und Freundschaften schließen.“

Konkret ist in Neunkirchen vorgesehen, das historische Ensemble im Alten Hütten Areal, bestehend aus dem Haus am Hammergaben (sog. „Kutscherhaus“), der Stumm‘schen Reithalle sowie den umliegenden Freiflächen als niederschwellig zugängliches Kreativzentrum weiterzuentwickeln. Neunkirchens Oberbürgermeister Jürgen Fried: „Das neu geschaffene soziokulturelle Stadtteilzentrum hat zum Ziel, alle Bevölkerungsschichten – auch jene, die bislang keinen Zugang in den Kulturbereich haben – zur kreativen Tätigkeit anzuregen und neue berufliche Perspektiven aufzuzeigen. Mit dem Kreativzentrum wollen wir einen Ort der Integration und des sozialen Zusammenhalts schaffen.“

In einem ersten Bauabschnitt soll das derzeit leer stehende und baukulturell bedeutsame Kutscherhaus baulich ertüchtigt werden. Dazu sollen Büro-, Atelier- und Proberäume eingerichtet werden, die von den Nutzern temporär, aber auch dauerhaft genutzt werden können. Ein unterstützendes Beratungs- und Vernetzungsangebot für Kreativschaffende durch einen noch einzustellenden Integrationsmanager soll den mittelfristigen Erfolg des Kreativzentrums gewährleisten und vor Ort Ansprechpartner für Vereine und Initiativen sein, aber auch für Neubürgerinnen und -bürger und Einheimische.

Der „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ ergänzt für die Jahre 2017-2020 die Städtebauförderung. Deutschlandweit unterstützt der Bund somit die Länder und Kommunen im laufenden Jahr mit Bundesfinanzhilfen zum Städtebau auf Rekordniveau von 990 Millionen Euro. Die Bundesmittel sind Teil der Förderung, die die Kommunen vom Land erhalten. Bundesbauministerin Barbara Hendricks: „Mit dem neuen ‚Investitionspakt Soziale Integration im Quartier‘ stellen wir jährlich 200 Millionen Euro für die Sanierung von Schulen, Kitas und Stadtteilzentren bereit. Die 800 Millionen Euro Bundesmittel, die bis 2020 zur Verfügung stehen, sind eine Investition in die Zukunft, in Bildungseinrichtungen, in Jobs und natürlich vor allem in die Städte, Kommunen und Nachbarschaften.“

Zum Hintergrund:

Der Bund stellt den Ländern im Programmjahr 2017 zusätzlich zur regulären Städtebauförderung 199 Millionen Euro für den Programmbereich „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2017“ zur Verfügung. Das Saarland erhält davon 2.466.000 Euro (Landesanteil: 493.200 Euro, kommunaler Eigenanteil: 328.800 Euro, Gesamtkosten: 3.288.000 Euro). Der Bund beteiligt sich mit 75 Prozent, das Land mit 15 Prozent und die Städte und Gemeinden mit 10 Prozent an den förderfähigen Kosten.

Die Programmmittel sollen zur Verbesserung der sozialen Integration, des sozialen Zusammenhalts im Quartier und zur Sanierung sozialer Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen in den Städten und Gemeinden eingesetzt werden. Der Investitionspakt verfolgt gemäß Verwaltungsvereinbarung folgende Ziele:

·         Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier,

·         Qualifizierung von Einrichtungen der unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen sozialen Infrastruktur, auch durch Herstellung von Barrierearmut und
-freiheit,

·         Errichtung, Erhalt, Ausbau und Weiterqualifizierung von Grün- und Freiflächen,

·         Beitrag zur Quartiersentwicklung durch Verbesserung der baukulturellen Qualität.

Förderfähig sind Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen (Gebäude, Anlagen, Grün- und Freiflächen), insbesondere öffentliche Bildungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Bürgerhäuser und Stadtteilzentren, im Übrigen Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen mit gesondert aufzuzeigender erwarteter Wirkung für die soziale Integration bzw. den sozialen Zusammenhalt im Quartier. Für die Einrichtungen muss gewährleistet sein, dass diese längerfristig für Ziele des Investitionspakts genutzt werden.

Gefördert werden dabei die bauliche Sanierung und der Ausbau von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen. Im Falle der Unwirtschaftlichkeit der Sanierung oder Erweiterung ist auch der Ersatzneubau förderfähig. Darüber hinaus werden angemessene investitionsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen, insbesondere Integrationsmanager, gefördert. Es können Einrichtungen in Gebieten, die in Programme der Städtebauförderung von Bund und Land aufgenommen sind sowie in städtebaulichen Untersuchungsgebieten zur Vorbereitung der Aufnahme in die Städtebauförderung gefördert werden. Die Förderung muss mit den Zielsetzungen der Integrierten städtebaulichen Entwicklungsplanung übereinstimmen. Im saarländischen Landesprogramm werden vorrangig folgende Einzelmaßnahmen gefördert:

1.     Gebäude von besonderer städtebaulicher und ortsbildprägender Bedeutung in Städtebaufördergebieten,

2.     Einzelmaßnahmen mit besonderer Bedeutung für die soziale Integration und den sozialen Zusammenhalt im Quartier, insbesondere in Soziale-Stadt-Gebieten,

3.     Integrationsmanager/-in in Soziale-Stadt-Gebieten,

4.     Einzelmaßnahmen im auslaufenden Programmbereich „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen in vorheriger Abstimmung mit dem Zuwendungsgeber (nicht zutreffend im Programmjahr 2017).

Der Bund beabsichtigt, das Programm bis zum Jahr 2020 fortzuführen. Im Programmjahr 2017 wurden im Saarland folgende Einzelmaßnahmen in das Programm aufgenommen:

·         Gemeinde Illingen „Schule auf der Lehn“,

·         Kreisstadt Neunkirchen „Kreativ-Bürgerzentrum“

·         Gemeinde Nonnweiler „Haus der Vereine in Primstal“,

·         Gemeinde Nonnweiler „Kurhalle Nonnweiler“,

·         Landeshauptstadt Saarbrücken „Bildungsinsel Kirchberg“,

·         Mittelstadt Völklingen „Qualifizierung Grundschule Bergstraße“.

 

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