Das Wichtigste zum Baukindergeld nachfolgend auf einen Blick: 

 Gefördert wird der Neubau oder Erwerbs elbstgenutzten Wohneigentums von Familien mit Kindern in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum vorhanden, ist die Förderung ausgeschlossen. 

 Die Förderhöhe beträgt1.200 Euro pro Kind unter 18 Jahren, für das Kindergeld bezogen wird. Bei Antragstellung muss das Kind an der Adresse des selbstgenutzten Wohneigentums gemeldet sein; später geborene Kinder werden nicht gefördert. Die Förderung wird gezahlt, solange die Immobilie selbst genutzt wird – maximal 10 Jahre lang. 

Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 75.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro je förderberechtigtem Kind nicht übersteigen. Berechnungsgrundlage ist das durchschnittlich zu versteuernde Jahreseinkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang.

Die Immobilie muss zwischen dem 01.01.2018 und dem 21.12.2020 gekauft oder gebaut werden. Entscheidend ist das Datum des Kaufvertrages bzw. das Datum der Baugenehmigung. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Einzug, spätestens bis zum 31.12.2023 bei der KfW gestellt werden.

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